Mutterboden entsorgen

Bei vielen Bau-, Erd- und Ausschachtungsarbeiten fallen teilweise erhebliche Mengen an sogenanntem Mutterboden an, welche dann fachgerecht entsorgt werden müssen. Mutterboden darf jedoch keinesfalls mit normalem Bauschutt verwechselt oder gar mit diesem vermengt werden. Als Mutterboden, Muttererde, Oberboden oder auch als Ackerkrume bezeichnet man den nicht kontaminierten, sondern sauberen und auch nicht verunreinigten obersten und zugleich auch fruchtbarsten Horizont des Erdbodens.

Sauberer und nicht kontaminierter Mutterboden enthält stets unterschiedlichste mineralische Bestandteile in Gestalt von Feinsand, von Schluff und Ton. Daneben enthält er jedoch viele Nährstoffe, meist jedoch Stickstoff, organischen Humus und auch Bodenlebewesen.

Grundsätze der Entsorgung von Mutterboden

Meist ist der vorgefundene Oberboden nicht tragfähig, um Gebäude oder befestigte Straßen dauerhaft aufnehmen zu können. Dieser Mutterboden muss daher rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten abgetragen und entfernt werden.

Keinesfalls darf er jedoch mit Bauschutt vermengt oder vermischt werden, da er dadurch sofort seinen Status als sauberer Mutterboden und damit auch seinen Wert verlieren würde. Da abgetragener Mutterboden aufgrund seines charakteristischen hohen Anteils an organischen Substanzen sehr leicht faulen und dadurch verderben kann, muss er vor allem in größeren Mengen stets fachgerecht gelagert und dann auch transportiert werden.

Weil sauberer und nicht kontaminierter Mutterboden wiederverwendet werden kann und demzufolge auch einen Handelswert besitzt, haben viele Landkreise inzwischen offiziell sogenannte Bodenaustauschbörsen eingerichtet, um Mutterboden einer geordneten Wiederverwendung zuführen zu können.

Womit darf Mutterboden bei der Lagerung und beim Transport nicht vermischt werden?

Um Mutterboden zu entsorgen, bestellt man am besten bei einem entsprechenden Fachbetrieb rechtzeitig genug vor Beginn der entsprechenden Aushubarbeiten einen sogenannten Erdaushubcontainer zur fachgerechten Lagerung und zum Transport der Muttererde.

Ein solcher Erdaushubcontainer kann meist für 7 Tage zu einem vorher vereinbarten Festpreis beim Entsorger gemietet werden, wobei der Preis in der Regel auch bereits den Abtransport des Mutterbodens enthält. Eine rein gewichtsbezogene Verpreisung für das Erdreich erfolgt in der Mehrzahl der Fälle nicht.

Als Mutterboden im Sinne der Definition des Entsorgers, welcher den jeweiligen Erdaushubcontainer bereitstellt, gelten dabei: Erde und Erdaushub, Boden und Bodenaushub, Sand, Lehm, Kieselsteine, Steine, welche grundsätzlich kleiner sind als 10 cm.

Nicht als Mutterboden gelten und nicht mit diesem vermengt werden dürfen demzufolge: gefährliche Abfälle, Steine, welche größer sind als 10 cm, belastetes oder gar verunreinigtes Erdreich, Wurzeln, Äste, Bauschutt, Metalle, Restmüll, Holz, Kunststoffe.

Mutterbodenbörsen zur Entsorgung nutzen

Mutterboden unterliegt dem § 202 BauGB. Dieser Paragraph schreibt nämlich explizit fest, dass Mutterboden, wie er regelmäßig bei der Errichtung baulicher Anlagen auf der Erdoberfläche anfällt, in seinem nutzbaren Zustand durch den Bauherrn zu erhalten ist, welcher außerdem die Pflicht hat, den ausgehobenen Mutterboden vor seiner Vernichtung oder auch vor seiner Vergeudung zu schützen. Muttererde gilt daher als wertvoll und darf niemals gemeinsam mit anderem Bauschutt entsorgt oder gelagert werden.

Im Internet findet sich unter mutterboden.de eine regional gegliederte Übersicht aller Mutterbodenbörsen im Bundesgebiet. Diese haben es sich explizit zur Aufgabe gemacht, die Anbieter und die Nachfrager von Mutterboden zusammen zu bringen.

Ferner organisieren sie die fachgerechte Lagerung, den Transport und schließlich auch den ordnungsgemäßen Handel mit Mutterboden in unterschiedlichen mengen. Fällt Erdaushub also in größeren Mengen an, so lohnt es sich für den betreffenden Bauherrn grundsätzlich, die für ihn regional zuständige Mutterbodenbörse zu kontaktieren.

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