Sperrmüllentsorgung

Die offizielle Definition von Sperrmüll besagt, dass dieser Gegenstände aus privaten Haushalten umfasst, welche aufgrund ihrer Größe oder spezifischen Beschaffenheit nicht in die durch die Kommunen bereitgestellten Abfallbehälter passen können.

Dies macht die Konsequenz erforderlich, wonach der Sperrmüll gesondert gesammelt und separat abtransportiert werden muss.

Was gehört zum Sperrmüll?

Was letztendlich alles zum Sperrmüll gehört, ist exakt festgelegt und definiert. Sperrmüll umfasst normalerweise alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, sofern diese nicht fest mit der Wohnung verbunden sind. Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen oder auch Tapeten zählen demzufolge nicht zum Sperrmüll.

Viele Entsorger favorisieren den Grundsatz, wonach all das zum Sperrmüll gehört, was bei einem Umzug mitgenommen und transportiert werden kann. Vom Sperrmüll grundsätzlich ausgenommen sind jedoch alte Autoreifen.

Die systematische Sammlung von Sperrmüll

Auch für den Sperrmüll hat der Gesetzgeber verbindlich festgeschrieben, dass dieser zunächst erst einmal systematisch zu sammeln ist. Hierfür haben sich gegenwärtig insgesamt drei unterschiedliche Sammelsysteme in der Bundesrepublik Deutschland etabliert.

Das erste System basiert auf einem im Voraus vom Verursacher mit dem Entsorger fest zu legenden Termin für die Abholung des Sperrmülls. Zum Termin werden dann alle vorher benannten Gegenstände durch den betreffenden Entsorger beim Verursacher abgeholt. Das zweite System nennt sich hingegen „Sperrmüll auf Abruf“. Hierbei kann der Verursacher einfach beim Entsorger anrufen und ihn für einen bestimmten Tag bestellen. Dabei muss exakt definiert werden, ob sich im abzuholenden Sperrmüll auch Elektrogeräte oder gar Metallschrott befinden, da diese Güter häufig einer gesonderten Entsorgung bedürfen. Das dritte System beinhaltet die jederzeitige Möglichkeit für den Verursacher, seinen Sperrmüll kostenpflichtig auf sogenannten Recyclinghöfen abgeben zu können.

Die Abholung von Sperrmüll beim Verursacher

Zur Abholung von Sperrmüll beim Verursacher ist ein Spezialfahrzeug vonnöten. Hierbei handelt es sich meist um einen Müllwagen, welcher eine Müllpresse zur Zerkleinerung des Sperrmülls enthält.

Holz, Papier, Pappe und Metall müssen stets gesondert im Rahmen des Sperrmülls gesammelt und entsorgt werden, da diese aus dem Sperrmüll aussortiert werden und nicht mit in einer modernen Müllverbrennungsanlage entsorgt werden dürfen.

Die Entsorgung von Sperrmüll im Abfallcontainer

Alternativ zur Organisierten Abholung bieten viele Gemeinden auch die Entsorgung von Sperrmüll im Abfallcontainer an. Hierbei sollte allerdings stets strikt beachtet werden, welche Arten von Sperrmüll in den Container eingebracht werden dürfen. In einen Sperrmüllcontainer gehören in der Regel Einrichtungsgegenstände und Möbel, Schrott, nämlich Fahrräder, Kinderwagen und ähnliches mehr. Alle Polster, Matratzen, Kartons, Teppiche, Kunststoffe und elektrischen Geräte dürfen jedoch keinesfalls in den bereit gestellten Abfallcontainern als Sperrmüll entsorgt werden. Diese Gegenstände müssen zwingend separat entsorgt und daher auch separat abgefahren werden.

Ordnungswidrigkeiten

In vielen Kommunen ist es üblich, am Abend vor der Abholung die Sperrmüllmengen nach Brauchbarem zu durchsuchen. Hierbei kommt es regelmäßig nicht nur zur Verunreinigung, sondern auch oft zur Zerstörung der zur Abholung abgestellten Gegenstände. Das Durchsuchen und auch das Verteilen von im Sperrmüll abgestellten Gegenständen gilt daher vielfach bereits als Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend geahndet werden.

Tendenzen

Betrachtet man die Entwicklung des Sperrmüllaufkommens innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der letzten Jahre, so ist hierbei feststellbar, dass die Volumina in jedem Falle rückläufig sind. Potenzieller Sperrmüll wird nämlich oft noch verschenkt oder findet sich in den zahlreichen Tauschbörsen wieder.

2 Gedanken zu „Sperrmüllentsorgung“

  1. Bei uns in der Wohnsiedlung kommt es auch immer mal wieder zu nicht Sachgerechten entsorgung von Sperrmüll. Ich finde, das sollte mal wirklich geahndet werden. Schließlich bleibt es ja dann wirklich an jemand anderes hängen.

  2. Für unseren Umzug am Samstag muss alles leider ganz schnell gehen, das heißt auch die Müllentsorgung. Da wir noch keine Abholung angemeldet haben, suche ich gerade nach einer anderen Möglichkeit unsere Sperrgüter entsorgen zu lassen. Vielen Dank daher für den Hinweis auf Abfallcontainer, ich glaube in unserem Viertel habe ich letzte Woche einen stehen sehen, da werde ich mal klingeln.

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