Beim Entsorgen von Nachtspeicheröfen und Nachtspeicherheizungen ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Vor allem ältere Geräte, ab dem Baujahr 1984 und davor, sind mit gefährlichen Stoffen gefüllt, zu denen nicht nur Asbest, sondern vor allem auch polychloriertes Biphenylen oder auch chromatinhaltige Speichersteine gehören. Diese Stoffe sind entweder krebserregend oder zumindest massiv gesundheitsschädlich. Nachtspeicheröfen sollten daher grundsätzlich als massiv schadstoffhaltig betrachtet werden.
Entsorgung von Nachtspeicheröfen
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) schreiben verbindlich vor, dass Nachtspeicheröfen nur durch dafür zugelassene Fachfirmen entsorgt werden dürfen. Auch zur Zerlegung von Nachtspeichergeräten sind ausschließlich diese zugelassenen Fachbetriebe befugt.
Die eigenhändige Zerlegung oder gar Entsorgung eines Nachtspeicherofens gilt als extrem gesundheits- und auch umweltschädlich. Daher haben sich selbst verschiedene Fachbetriebe darauf spezialisiert, Nachtspeicheröfen zunächst erst einmal im unzerlegten Zustand abzutransportieren und dann zu entsorgen.
Technische Hilfsmittel, so beispielsweise Kräne, helfen hierbei, die betreffenden Nachtspeicheröfen zunächst erst einmal im unzerlegten Zustand aus dem Haus zu bekommen und für den Transport vorbereiten zu können. Um den Abtransport schließlich zu realisieren, muss der betreffende Fachbetrieb jedoch weitere Maßnahmen des Umweltschutzes treffen. Hierzu gehört beispielsweise auch das Verschließen sämtlicher Lüftungsöffnungen des jeweiligen Nachtspeicherofens mit Klebeband. Üblich ist es jedoch auch, den kompletten Nachtspeicherofen in reißfeste Folie zu verpacken.
Was kostet die Entsorgung eines Nachtspeicherofens?
Nachtspeicheröfen sind elektrische Heizungen und fallen damit unter das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dieses schreibt verbindlich vor, dass auch Nachtspeicheröfen grundsätzlich an die Abgabestellen abgegeben werden müssen, welche von den jeweiligen Abfallbehörden vorgegeben wurden.
Sämtliche Kosten für den Rückbau und für die Demontage eines Nachtspeicherofens vor Ort muss ausschließlich der Besitzer tragen. Experten schätzen die Kosten für den Rückbau eines Nachtspeicherofens auf zwischen 100 und höchstens 230 Euro pro Gerät. Zu noch weitaus höheren Preisen kann es allerdings immer dann kommen, sofern die betreffenden Geräte Asbest enthalten. Dies ist vor allem bei den älteren Geräten der Fall, welche aus einem Baujahr von vor 1984 stammen.
Finanzierungsmöglichkeiten der Entsorgung von Nachtspeicherheizungen
Grundsätzlich kann der Hausbesitzer davon ausgehen, dass sich die Demontage seines alten Nachtspeicherofens schon nach wenigen Jahren rechnet. Neuerdings gibt es jedoch auch einige KfW-Förderprogramme, welche für die Sanierung einer bestehenden Heizungsanlage genutzt und in Anspruch genommen werden können.
So bietet das KfW-Programm 430 beispielsweise im Zuge der Sanierung einer bestehenden Heizung dem Hausbesitzer explizit einen Zuschuss in Höhe von 10 % an. Dieser Zuschuss kann auch bei der Modernisierung einer aus Nachtspeicheröfen bestehenden Heizungsanlage durch den betreffenden Hausbesitzer in Anspruch genommen werden.
Alternativen zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen
Nicht immer ist es jedoch notwendig, eine bestehende Nachtspeicherheizung sofort zu entsorgen. Sofern es sich nicht um sehr alte und asbesthaltige Geräte handelt, lassen sich die Geräte auch alternativ zu modernen und intelligenten Strom- und Energiespeichern umrüsten. Vor allem die großen Energiekonzerne plädieren heute für eine derartige Lösung des zweifellos bestehenden Problems mit den Nachtspeicheröfen.
Hierzu müssen alte Nachtspeicheröfen zunächst erst einmal mit moderner Regeltechnik ausgerüstet werden, um das derzeit bestehende Überangebot an billigem Strom aufnehmen und speichern zu können.
Dieses Überangebot resultiert vor allem aus den zahlreichen Solaranlagen auf den Dächern und in Solarparks sowie bei starkem Wind aus den Windkraftanlagen.