Parkett entsorgen

Parkett sieht schön aus, ist leicht zu pflegen und durch seine versiegelte Fläche auch hygienisch einwandfrei. Weil Holz ein robuster Werkstoff ist, kann Parkett bei Bedarf neu geschliffen werden und hält deshalb über viele Jahre. Trotzdem kann es bei Renovierungs- und Abrissarbeiten einmal vorkommen, dass Parkett entsorgt werden muss. Wohin dann mit dem alten Holzboden?

Wie entsorgt man Parkett?

Parkett mit Kleberesten zählt als Sondermüll und muss über die Schadstoffsammelstelle entsorgt werden – die Beauftragung einer Fachfirma kann sinnvoll sein. In manchen Gemeinden gilt Parkett als Sperrmüll und kann bequem als solcher entsorgt werden.

Kleine Mengen kleberfreies Parkett dürfen zur Entsorgung auch in die Hausmülltonne, für größere Mengen bleibt die Möglichkeit des privaten Transports zum Recyclinghof oder die Anmietung eines Containers.

Parkett ist ein Holzboden mit Tradition

Parkett hat eine lange Tradition und gehört zu den hochwertigsten und langlebigsten Bodenbelägen. Das Naturmaterial Holz kann durch Schleifen und Versiegeln auch nach einer Abnutzung wieder aufgefrischt und somit lange genutzt werden. Teilweise ist es gelungen, jahrhundertealte Parkettböden in geschichtsträchtigen Schlössern und Anwesen zu erhalten.

Parkett besteht aus kleinteiligen Holzstücken, die in bestimmten Mustern ausgelegt werden. Zum Zweck der Befestigung kann das Parkett verkantet oder verklebt werden. Bei dem heute häufig eingesetzten Fertigparkett ist die Lebensdauer etwas geringer bemessen als bei der früher üblichen Handarbeit.

Mitunter wird Parkett auch einfach ausgetauscht, weil sein Äußeres den Bewohnern nicht mehr gefällt. Mitunter werden bei Parkett elastische Klebstoffe verwendet, die sich durch eine hohe Lebensdauer und Elastizität auszeichnen. Das spricht zwar für eine hohe Qualität des verlegten Parketts, erschwert aber die Entfernung.

Parkett mit Kleberesten ist Sondermüll

Für die richtige Entsorgung von Parkett hängt viel davon ab, ob der Boden geklebt oder einfach nur verlegt wurde. Geklebtes Parkett ist schwieriger zu entsorgen als nicht geklebtes Parkett, weil die darauf befindlichen Klebereste giftige Stoffe enthalten und einer besonderen Behandlung bedürfen.

Bestimmte Kleber – zum Beispiel PAK (Bitumenkleber) – enthalten sogar Stoffe, die Krebs erregen können! Beim Umgang ist also schon aus Eigeninteresse große Vor- und Umsicht geboten. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, einen gewerblichen Entsorger zu beauftragen, der sich mit solchen Arbeiten auskennt – denn bereits bei der bloßen Entfernung des Parketts können die Giftstoffe ungewollt freigesetzt und eingeatmet werden.

Bei der Arbeit mit einem solchen Boden ist deshalb ein Mundschutz empfehlenswert.

Auch das Alter des Parkettbodens spielt eine Rolle: Parkettkleber, der vor dem Jahr 1970 hergestellt wurde, besitzt besonders häufig problematische Inhaltsstoffe, bei Parkettböden jüngeren Datums ist die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer. Da Parkett aber sehr langlebig ist und der zur Entsorgung anfallende Boden oft ein vergleichsweise hohes Alter besitzt, ist in jedem Fall ein genauer Blick geboten.

Parkett wird nicht immer als Sperrmüll akzeptiert

Ist der Parkettboden frei von Kleberesten, kann er eigentlich als gewöhnlicher Müll entsorgt werden. Da meist größere Mengen anfallen, liegt eine Entsorgung als Sperrmüll nahe, und tatsächlich ist das auch die bequemste Möglichkeit – wenn das Parkett als Sperrmüll akzeptiert wird. Das ist leider nicht in allen Gemeinden der Fall.

Um Ärger und Enttäuschung vorzubeugen, sollte vor dem Hinausstellen des Parketts genau abgeklärt werden, ob der Holzboden vor Ort als Sperrmüll gilt und auch wirklich abgeholt wird. Sonst muss der Besitzer des Parketts den ganzen Müll wieder aufsammeln und sich anderweitig um die richtige Entsorgung kümmern – das ist viel Mühe, die man sich gerne ersparen kann.

Falls der Parkettboden mit Kleberesten oder ähnlichen fragwürdigen Substanzen behaftet ist, kommt eine Entsorgung über den öffentlichen Sperrmüll ohnehin nicht infrage. Schwarze, gelbe oder braune Substanzen auf dem Parkett weisen in der Regel auf giftige Klebereste hin und sollten als Warnzeichen aufgefasst werden.

Fertigparkett kann in Handarbeit kaum entfernt werden

Bei der Entfernung von altem Parkett kann die Beauftragung einer Fachfirma eine sinnvolle Lösung sein, die sich dann um alle anfallenden Arbeitsschritte kümmert. Das gilt besonders, wenn es sich bei dem verlegten Boden um ein Fertigparkett handelt.

Dieses fällt in der Regel dünn aus und lässt sich kaum durch Schleifen wieder auf Vordermann bringen – eine entsprechende Behandlung zeigt höchstens ein- oder zweimal das gewünschte Ergebnis. Die Verklebung fällt dafür so fest aus, dass es praktisch unmöglich ist, sie durch bloße Handarbeit zu lösen – es sei denn, der Kleber ist brüchig geworden und hat seine Kraft verloren.

Besser und nervenschonender ist es, hier professionelle Hilfe anzufragen und das Parkett von geübten Handwerkern mit maschineller Unterstützung lösen zu lassen. Oft kann diese Aufgabe auch Hand in Hand mit der Verlegung des neuen Bodens erledigt werden – dann übernimmt ein Dienstleister alle Arbeitsschritte spart dem Auftraggeber viel Zeit, Mühe und Nerven.

Parkett darf theoretisch in die Hausmülltonne

Parkett ohne Klebereste darf zwar theoretisch in der Hausmülltonne entsorgt werden – in der Praxis dauert das aber viel zu lange, weil die für gewöhnlich anfallenden großen Mengen die Kapazitäten einer handelsüblichen Mülltonne bei Weitem übersteigen.

Entweder transportiert man also das Parkett in Eigenregie zu einem Recyclinghof oder man beauftragt eine Fachfirma mit der Entsorgung. In beiden Fällen ist es sinnvoll, einen passenden Sammelcontainer zu mieten, um den Transport so einfach wie möglich zu gestalten.

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