Alte Waschmaschinen gelten in der Bundesrepublik als sogenannter Elektroschrott. Mit einer Kantenlänge oberhalb von 50 cm fallen sie dabei als Haushaltsgroßgeräte unter die Gruppe 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus dem Jahre 2005.
Elektro- oder Elektronikschrott besteht jedoch nicht nur aus wertvollen Materialien, die das Potenzial dazu haben, der Volkswirtschaft als sogenannte sekundäre Rohstoffe dienen zu können. In Elektroschrott finden sich häufig auch Umweltgifte wie beispielsweise Blei, Arsen, Cadmium, Quecksilber, Halogene, Biphenyle, PVC oder Dioxine.
Daher gilt auch für alte Waschmaschinen, dass sie gesammelt und anschließend fach- und sachgerecht durch entsprechend geeignete und zertifizierte Betriebe zu entsorgen sind.
Die Regelungen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Gesetz schreibt verbindlich fest, dass alle nach dem 13. August 2005 produzierten Waschmaschinen als Elektroschrott durch gewerbliche Verwender selbst fachgerecht entsorgt werden müssen. Dies kann zum Beispiel über die Beauftragung eines entsprechend zertifizierten Unternehmens geschehen. Gemäß den Festlegungen des Gesetzes müssen alte Waschmaschinen von privaten Haushalten über die sogenannten Gebietskörperschaften sach- und fachgerecht entsorgt werden.
Die Optionen zum Recycling
Doch nicht jede alte Waschmaschine muss entsorgt und verschrottet werden. Während beispielsweise viele Industrienationen zwischen 50 % und 80 % ihres Elektroschrotts zur weiteren Verwendung in sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer exportieren, besteht auch für den privaten Verbraucher, welcher eine alte Waschmaschine entsorgen möchte, die Möglichkeit, diese einer umweltverträglichen Form des Recycling zuzuführen. So können entweder das gesamte Gerät, zumindest jedoch einzelne seiner Komponenten (Motor, Pumpe u.a.m.) wieder verwendet werden, nachdem sie repariert und instand gesetzt wurden. So ist es beispielsweise möglich, die alte Waschmaschine in einem Second-Hand-Laden oder bei der Caritas abzugeben. Auch kann sie zum Beispiel gespendet werden.
Kostenlose Rückgabe bei Neukauf einer Waschmaschine
Viele Hersteller von modernen Waschmaschinen oder auch Händler, wie zum Beispiel der Online-Versandhändler Amazon, bieten beim Neukauf eines entsprechenden Gerätes überdies auch die Option an, die alte Waschmaschine gleich mit zu nehmen, um sie dann anschließend fachgerecht zu entsorgen.
Abgabe bei einer Sammelstelle
Als elektronisches Großgerät kann der Verbraucher seine alte Waschmaschine jedoch auch bei einer der zahlreichen Sammelstellen zur Entsorgung abgeben. So existieren derzeit bundesweit weit mehr als insgesamt 2.000 kommunale Sammelstellen für Großgeräte in Gestalt von Mistplätzen, Recyclinghöfen oder auch von Abfallzentren. Informationen über die jeweils geeignete nächstgelegene kommunale Sammelstelle für Elektrogroßgeräte erhält der interessierte Verbraucher jeweils über seine Gemeinde oder auch über den Sammelstellenfinder im Internet.
Grundsätzlich ist die Sorge über mögliche hohe Kosten hierbei gänzlich unbegründet, denn die Abgabe der alten Waschmaschine an einer solchen Sammelstelle ist für den Verbraucher kostenfrei. Durch die Mitarbeiter vor Ort, welche entsprechend geschult in technischen Dingen sind, kann gleich nach der Abgabe einer alten Waschmaschine entschieden werden, ob das Gerät noch repariert werden kann oder aber entsorgt werden muss. Bei den kommunalen Sammelstellen werden die dort abgegebenen alten Waschmaschinen dann schließlich durch registrierte Sammelbetriebe abgeholt. Diese bringen die Geräte in Demontagebetriebe oder in Behandlungsanlagen. Hier können die entsorgten alten Waschmaschinen entweder fachgerecht instand gesetzt und überholt werden oder sie werden schadstoffentfrachtet und in ihre einzelnen Komponenten oder Rohstoffe zur nachfolgenden Wiederverwertung zerlegt. Damit ist den Forderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Genüge getan.