Eternit entsorgen

Eternit ist auch unter der Produktbezeichnung als Faserzement bekannt. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Verbundwerkstoff, welcher aus zugfesten Fasern besteht. Die Verwendung erfolgt für Bau- und für Konstruktionsprodukte. Traditionell enthielt Eternit etwa 90 % Zement und 10 % Asbest. Beide Stoffe wurden im Produktionsprozess mit Wasser vermischt und anschließend in einer Papiermaschine verarbeitet.

Nachdem bereits im 20. Jahrhundert die Gefährlichkeit von Asbestfasern bekannt geworden war, wurden diese, zumindest in einigen Ländern, im Eternit ersetzt durch alkalibeständige Glas- und Kohlenstofffasern oder auch durch wasserunlösliche Polyvinylalkohol-, beziehungsweise Homopolyacrylnitritfasern.

Grundsätzlich besteht moderner Eternit heute aus folgenden Komponenten:

  • zu 40 % aus Bindemitteln
  • zu 11 % aus Zusatzstoffen
  • zu 2 % aus Armierungsfasern
  • zu 5 % aus Prozessfasern
  • zu 12 % aus Wasser
  • zu 30 % aus Luft.

Details zur Entsorgung von Eternit

Spätestens seit etwa dem Jahre 1993 werden grundsätzlich keine Eternitplatten mehr verbaut. Da die Entsorgung von Eternitplatten durchaus gesundheitsgefährlich ist, empfiehlt der Gesetzgeber, dass die Platten entweder von ausgebildeten und zugelassenen Fachleuten, zumindest jedoch in den entsprechenden Schutzanzügen entsorgt werden müssen.

Eine weitere Auflage des Gesetzgebers besteht darin, dass Eternitplatten, unabhängig von ihrer jeweiligen Art oder Größe, jeweils nur im Ganzen entsorgt werden dürfen. Ferner schreibt der Gesetzgeber allgemein verbindlich vor, dass entsprechend entsorgte Eternitplatten nur in ihrer vollen Größe auf den nächsten öffentlichen Wertstoff- oder auch Schadstoffhof gebracht werden dürfen.

In einigen Regionen existieren sogar noch weiter gehende und spezielle Vorschriften und Richtlinien für die Entsorgung von Eternitplatten. So gibt es regionale Richtlinien, wonach Eternitplatten ausschließlich durch professionelle und darauf spezialisierte entsorgungsunternehmen demontiert werden dürfen.

Wer sich als Immobilienbesitzer mit dem Vorhaben beschäftigt, Eternitplatten zu demontieren und zu entsorgen, der sollte zunächst erst einmal die jeweils gültigen regionalen Vorschriften zum Umgang mit Eternitplatten gründlich studieren.

Ansprechpartner bei allen Fachfragen rund um die Entsorgung der asbesthaltigen Eternitplatten sind jeweils die kommunalen Abfallbehörden. Viele Entsorgungsfirmen, die sich auf die Demontage und den Abtransport von Eternit spezialisiert haben, bieten zu vergleichsweise günstigen Kosten interessante Gesamtpakete an. Diese enthalten beispielsweise Leistungen wie:

  • die Demontage vorhandener Eternitplatten in sachgerechter Art und Weise
  • den Transport der demontierten Platten bis zum nächsten Wertstoffhof
  • die finale fachgerechte Entsorgung der Eternitplatten.

Gesetzliche Vorschriften

Eternitplatten müssen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich strikt gesetzeskonform entsorgt werden. Um dies zu gewährleisten, muss das entsorgende Unternehmen entsprechend behördlich zugelassen sein.

Außerdem muss jedes Unternehmen, welches in der Bundesrepublik Deutschland Eternitplatten entsorgen möchte, die erforderliche Genehmigung gemäß der technischen Regel für Gefahrstoffe 517 (TRGS 517) nachweisen können. Auskünfte darüber, welche der kommunalen Entsorgungsunternehmen im Besitz dieses Nachweises sind, erteilen die Kommunen und die regional zuständigen Stadtverwaltungen.

Kleine Mengen an Eternitplatten entsorgen

Zur Entsorgung von kleinen Mengen an Eternitplatten braucht man grundsätzlich kein Entsorgungsunternehmen einzubinden und zu beauftragen.

Allerdings müssen sämtliche demontierten Eternitplatten nach dem Abbau in Plastikfolien oder auch in Plastiksäcke verpackt werden. Bei der Demontage von Eternitplatten in Eigenregie sollten sämtliche Sicherheitsvorkehrungen beachtet und die einschlägig bekannten Maßnahmen getroffen werden. Diese bestehen zunächst erst einmal im Tragen der passenden Schutzbekleidung. Passende Schutzbekleidung zur Entsorgung von Eternitplatten beinhaltet zumindest eine Atemschutzmaske und außerdem auch ärmeldichte Schutzhandschuhe.

Datenschutz-Einstellungen: Verarbeitungszwecke | Liste aller Drittanbieter | Gewählte Einstellungen widerrufen und Einwilligungsfenster beim nächsten Besuch neu laden |