Restmüll ist jene besondere Art von Abfall, welche aufgrund ihrer Verunreinigung oder auch Vermischung mit anderen Stoffen nicht getrennt und daher auch nicht als Altpapier, als Altmetall, als Altglas, Bioabfall, Leichtverpackung, Altholz, Elektroschrott oder Gefahrstoff separat entsorgt werden kann.
Beim Restmüll handelt es sich um ein Gemisch, welches beispielsweise mit Zigarettenkippen, mit Babywindeln und sonstigen Hygieneartikeln, mit verschmutzten Tüchern und Lappen, mit Filtern, Staub oder Asche versetzt sein kann.
Hinsichtlich seiner spezifischen Dichte als Raumgewicht in Kilogramm, ist der Restmüll von seiner Zusammensetzung und auch vom Erzeuger determiniert. Durchschnittlich weist der Restmüll gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland eine Dichte zwischen 150 und 200 Kilogramm pro Kubikmeter auf. Diese Werte beziehen sich auf den Restmüll in den Abfallbehältern und in den Müllgroßbehältern (MGBs) ab einem Volumen von mindestens 120 Liter. Wird Restmüll jedoch in Sammelstätten oder in sogenannten Müllbunkern gelagert, so steigt seine Dichte auf annähernd 350 bis 500 Kilogramm je Kubikmeter an.
Die Behandlung und Beseitigung von Restmüll
Zwischen 1990 und 2000 wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland die getrennte Abfallsammlung flächendeckend eingeführt. Hierzu gelang es zunächst, das jährliche Pro-Kopf-Aufkommen an Restmüll um annähernd 50 % zu reduzieren. Seit 2005 gibt es auch in Bezug auf den Restmüll spezielle gesetzliche Vorschriften in Deutschland. Diese besagen, dass Restmüll im unbehandelten Zustand nicht mehr deponiert und endgelagert werden darf.
Restmüll muss im großtechnischen Umfang entweder mechanisch-biologisch oder auch thermisch behandelt und entsorgt werden. Diese Anlagen müssen jedoch massiv mit Filtern ausgerüstet werden, welche es dennoch niemals vollständig schaffen können, die Freisetzung von entsprechenden Schadstoffen gänzlich zu unterbinden, wie sie beispielsweise aus der großtechnischen Verbrennung von Restmüllmengen resultieren können.
Restmüll enthält außerdem regelmäßig Produkte, welche zunächst mit einem erheblichen stofflichen und energetischen Aufwand hergestellt werden mussten und die nun ihrer Zerstörung zugeführt werden. Daher strebt der Gesetzgeber eine möglichst restmüllfreie Kreislaufwirtschaft an, die auf der vollständigen Vermeidung von Restmüll basiert.
Techniken zur Vermeidung von Restmüll
Um Restmüll möglichst lange zu vermeiden, zwingend jedoch zu vermindern, sollten entsprechende Produkte durch den Verbraucher möglichst lange genutzt und wieder verwendet werden. Abfallvermeidende Maßnahmen sollten nicht nur bei der Herstellung von Wirtschaftsgütern, sondern auch verbraucherseitig, so zum Beispiel an Schulen, eingeführt werden.
Produkte werden seitens der Industrie vor allem unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und ihrer Wiederverwendbarkeit entwickelt. Am Ende seiner Gebrauchs- und Nutzungsdauer müssen Produkte dann möglichst leicht in ihre einzelnen Teile zerlegt werden können, die stofflich wieder verwendet werden. So wird eine getrennte Abfallerfassung als Basis für ein erfolgreiches Recycling möglich gemacht.
Je nach Produktbestandteil ist es grundsätzlich möglich, die in dem betreffenden Artikel gebundene stoffliche Energie zwischen 4 Mal und 200 Mal nutzen zu können.
Die Sammlung von Restmüll
In der Bundesrepublik Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeglicher Restmüll im Rahmen der sogenannten Systemabfuhr in Müllsäcken, in Mülleimern, in Mülltonnen oder auch in Müllgroßbehältern (kurz MGBs) entweder durch kommunale oder auch durch private Stadtreinigungsbetriebe gesammelt werden muss. Um die Restmüllvermeidung auch mit wirtschaftlichen Anreizen zu verbinden, werden in der Bundesrepublik Deutschland die jeweiligen Restmüllgebühren nach der Größe der Restmüllbehälter berechnet und durch die Kommunen erhoben.