Toner entsorgen

Als Toner werden heute diejenigen Farbmittel bezeichnet, welche bei modernen Kopierern und auch bei Laserdruckern zur Erzeugung des Druckbildes auf dem Papier genutzt werden.

Der Toner besteht im Allgemeinen aus einem sehr feinen Pulver, das sich aus 5 bis höchstens 30 Mikrometer messenden Teilchen zusammensetzt. Weil die Teilchen jedoch derartig klein dimensioniert sind, ist das Pulver grundsätzlich fließfähig und weist damit sämtliche Charakteristika einer konventionellen Flüssigkeit auf. Es besteht aus Kunstharz, aus Pigmenten, aus magnetisierbaren Metalloxiden und aus Hilfsstoffen.

Gefahren für die natürliche Umwelt

Ein moderner Toner eines Laserdruckers ist heute sicher alles andere, nur kein umweltneutraler und harmloser Stoff. Dies ist er insbesondere immer dann, solange er noch nicht mit dem Trägermaterial Papier verschmolzen wurde. Bestimmte Toner weisen außerdem die karzogenen Stoffe Styrol und auch Benzol auf. Hormonähnliche Wirkungen entfaltet auch der in vielen Tonern enthaltene gefährliche Stoff Dibutylzinn. Weitere giftige Stoffe konnten in Tonern nachgewiesen werden.

Insbesondere ist auch der durch die Toner freigesetzte Feinstaub für den Menschen schädlich.

Entsorgung und Recycling von modernen Tonern

Auch für moderne Toner sieht da Abfallentsorgungsgesetz eine umweltgerechte Entsorgung vor. Gemäß einer Festlegung des Gesetzgebers aus dem Jahre 1994, welche auf eine Anregung des damaligen Umweltministers Töpfer zurück geht, sind die Hersteller zudem auch verpflichtet, leere Tonerkartuschen kostenlos zu Entsorgungs- und Recyclingzwecken von den Konsumenten zurück zu nehmen.

Hierzu bieten sich dem Käufer konkret zwei unterschiedliche Möglichkeiten an. Er kann beispielsweise die als leer und somit unbrauchbar klassifizierte Tonerkartusche beim Händler abgeben, bei welchem er das Produkt erstanden hat. Andererseits ist er jedoch auch dazu berechtigt, die leere Tonerkartusche an den Hersteller zu schicken. Beide, Händler, wie auch Hersteller, sind zur kostenlose Rücknahme der leeren Tonerkartusche gesetzlich verpflichtet.

Seit einigen Jahren bietet sich dem Verbraucher jedoch außerdem noch eine dritte Möglichkeit zur Entsorgung und zum Recycling verbrauchter Tonerkartuschen an. Diese besteht darin, die leere Tonerkartusche mit einem sogenannten Refill-Toner neu zu befüllen, wodurch eine Entsorgung gänzlich vermieden werden kann.

Refill-Toner ist dabei die Bezeichnung für sogenanntes kompatibles Tonermaterial zum Wiederauffüllen verbrauchter und leerer Tonerkartuschen. Dieses Verfahren führt letztendlich zur völligen Vermeidung von Abfall in Gestalt von leeren Tonern.

Es gibt inzwischen bundesweit auch zahlreiche Unternehmen, welche sich auf den Ankauf solcher leeren Tonerkartuschen spezialisiert haben. Für Preise zwischen 10 Cent und 5 Euro je Stück werden durch diese Unternehmen leere Tonerkartuschen aufgekauft, um sie nach anschließender Befüllung wieder zu verkaufen.

Neben der Befüllung kommt es außerdem auch noch zum Austausch von Verschleißteilen und zur abschließenden Prüfung, ehe das Equipment schließlich als sogenannter Rebuilttoner erneut in den Handel gelangen kann.

Aus der Sicht der Kreislaufwirtschaft handelt es sich hier um ein ökologisch und ökonomisch gleichermaßen sinnvolles Verfahren. Tonerkartuschen sind nämlich recht aufwändig konstruiert und bestehen aus unterschiedlichsten modernen Materialien. Eine wieder befüllte Rebiult-Kartusche ist daher in Herstellung und Verkaufspreis deutlich preisgünstiger als eine völlig neue Kartusche.

Im Jahre 2012 wurde es in der Bundesrepublik Deutschland außerdem ermöglicht, defekte Tonerkartuschen der stofflichen Wiederverwertung zuzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden in Deutschland etwa 80 % aller leeren Kartuschen verbrannt, was einem Volumen von 55 Millionen Tonnen an Material entspricht.

Eine Entsorgung von Tonerkartuschen im Restmüll ist nicht zulässig.

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