Wandfarbe entsorgen

Wandfarbenreste, welche beispielsweise bei einer Renovierung nicht mehr benötigt werden, finden sich häufig über Jahre hinweg in Kellern, auf Böden oder auch in Garagen wieder, wo sie nicht nur Platz weg nehmen, sondern durchaus auch zum Ärgernis werden können. Dennoch gilt es auch bei der Entsorgung von Wandfarbe einiges zu beachten, sofern man nicht mit den Vorgaben des Gesetzgebers kollidieren möchte.

Die Unterscheidung bei zu entsorgender Wandfarbe

Zu entsorgende Wandfarbe lässt sich aus der Sicht des Gesetzgebers zunächst erst einmal unterscheiden in bereits eingetrocknete Farbreste und in flüssige und daher noch nicht ausgehärtete Farbreste.

Für beide Varianten gibt es jeweils ganz unterschiedliche Herangehensweisen an die jeweilige Prozedur ihrer Entsorgung. Bereits eingetrocknete Farbreste, welche vollständig ausgehärtet sind, können ganz normal über den konventionellen Hausmüll oder auch als Baustellenabfall entsorgt werden.

Die flüssigen und noch nicht ausgehärteten Bestandteile alter Wandfarbe dürfen jedoch keineswegs einfach in die Toilette gegossen oder mit dem Hausmüll entsorgt werden. Diese müssen nach den entsprechenden Vorgaben des Gesetzgebers nämlich entweder beim nächsten Wertstoffhof (Recyclinghof) oder auch bei einer mobilen Schadstoffsammlung (Schadstoffmobil) abgegeben werden.

Die Entsorgung von Dispersionsfarben

Sogenannte Dispersionsfarben werden durch den Heimwerker oder durch den Maler meist zum professionellen Streichen von Wänden und von Decken benutzt. Sie heißen Dispersionsfarben, weil sie nämlich aus Kunststoffdispersionen und aus Bindemitteln und organischen Lösungsmitteln zusammengesetzt sind. Hierbei sollte der Verbraucher dann allerdings stets darauf achten, ob die Farbeimer den Blauen Umweltengel sowie die Bezeichnung RAL-ZU 102 tragen.

Sind diese beiden Kennzeichen nämlich auf dem Eimer einer entsprechenden Dispersionsfarbe angebracht worden, so hat der Hersteller damit verbindlich dokumentiert, dass die betreffende Farbmischung nur jeweils signifikant geringe Mengen an Lösungsmitteln und auch an Formaldehyd enthält.

Hieraus folgt, dass vollkommen leere Farbeimer von entsprechenden Dispersionsfarben und auch Streichwerkzeuge mit eingetrockneten Farbresten in einen Gelben Sack verpackt und dann entsprechend entsorgt werden können.

Noch flüssige Dispersionsfarben müssen hingegen aufgrund ihres unterschiedlichen Gehalts an Formaldehyd beim Schadstoffmobil oder auf dem nächsten Recyclinghof abgegeben und entsorgt werden.

Farbreste eintrocknen lassen

Ein probates Mittel, um sich die vergleichsweise teure Entsorgung nicht mehr benötigter flüssiger Farbreste beim Schadstoffmobil oder über den nächsten Recyclinghof sparen zu können, besteht darin, dass die entsprechenden Farbreste ganz einfach offen gelagert werden. Und zwar grundsätzlich so lange, bis die Farbreste dabei vollständig eingetrocknet sind.

Dem Vorgang des Eintrocknens kann man übrigens durch geeignete Mittel auch noch künstlich nachhelfen. Mischt man unter flüssige Farbreste einige Hände voll Sand, so vollzieht sich Vorgang der Eintrocknung noch weitaus schneller.  Ist die Wandfarbe erst einmal vollständig ausgehärtet und eingetrocknet und hat sie dabei ihre flüssige Konsistenz verloren, so braucht man sie nicht mehr beim Schadstoffmobil oder beim Recyclinghof abzugeben, sondern man kann sie stattdessen einfach über den Gelben Sack oder auch über den normalen Hausmüll entsorgen.

Eimer und Farbreste getrennt entsorgen

Vollständig leere Farbeimer gehören grundsätzlich aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit aus PVC in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne, damit sie gereinigt und recycelt werden können. Eingetrocknete Farbreste dürfen jedoch keineswegs in die Gelbe Tonne oder in den Gelben Sack geschüttet werden. Als nicht wiederverwertbarer Abfall müssen sie in den normalen Hausmüll, welcher der Verbrennung zugeführt wird.

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