Abfallentsorgung

Unter Abfallentsorgen werden sämtliche Arten menschlicher Tätigkeiten subsummiert, welche die Beseitigung von Abfällen zum Gegenstand und zum Ziel haben.

Arten von zu entsorgenden Abfällen

Abfälle oder Müll lassen sich in unterschiedlichster Art und Weise klassifizieren und einteilen. Nach dem Verursacher können sie zunächst erst einmal in Hausmüll und in Industrieabfall unterteilt werden.

Als Hausmüll werden beispielsweise behandelt:

  • Restmüll
  • Bioabfälle
  • Altglas
  • Altpapier
  • Verpackungen mit dem Grünen Punkt
  • Elektroschrott
  • Sondermüll
  • Sperrmüll
  • Metallischer Sperrmüll
  • Gartenabfälle
  • Textilien
  • Haushaltsschadstoffe

Andere Abfallarten, für die meist auch die Entsorgung in den jeweiligen dafür eigens vorgesehenen Abfallcontainern Pflicht ist, sind:

  • Bau- und Abbruchabfälle
  • Gartenabfälle
  • Holzabfälle.

Als Beispiele für Industrieabfall lassen sich an dieser Stelle anführen:

  • Gewerbeanfall, welcher dem Hausmüll entspricht
  • Radioaktiver Abfall, welcher jedoch nicht dem Abfallrecht unterliegt
  • Produktionsabfälle
  • Schlachtabfälle
  • Sondermüll
  • Metallabfälle.

Eine Sonderstellung im Abfallszenario nehmen jedoch stets die Abfälle aus den Krankenhäusern ein. Diese werden unterteilt in:

  • A-Abfälle (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und Wertstoffe)
  • B-Abfälle (krankenhausspezifische Abfälle, welche mit Sekreten oder Exkrementen kontaminiert sein können)
  • C-Abfälle (Abfälle mit infektiösem Material von meldepflichtigen Erkrankungen)
  • D-Abfälle (überwachungsbedürftige Abfälle, beispielsweise in Gestalt von Chemikalien)
  • E-Abfälle (Körperteile, Gewebereste und Plazenten).

Die Abfallbeseitigung

Die Abfallbeseitigung beinhaltet die Abgabe der als Abfall oder Müll klassifizierten Stoffe an die Umwelt. Bei bestimmten flüssigen und gasförmigen Stoffen müssen hierbei jedoch bestimmte Grenzwerte oder Auflagen berücksichtigt werden. So kann es erforderlich werden, solche Abfälle vor ihrer Abgabe an die Umwelt zunächst erst einmal chemisch umzuwandeln, zu verdünnen, zu verpacken und zu konditionieren oder sie vorher in ein Endlager zu überführen.

Die Abfallverwertung

Von der Abfallbeseitigung unterscheidet sich die Abfallverwertung. Hierbei werden Abfälle und Müll nicht einfach entsorgt, sondern wiederverwendet und dem Recycling zugeführt. Auch die thermische Verwertung von Abfällen oder zumindest von Teilen davon, gilt heute als Abfallverwertung. Auch das Verfüllen von Holräumen unter Tage mit Abfällen wird heute als Abfallverwertung klassifiziert.

Umweltprobleme

Aufgrund der gigantisch großen Mengen des weltweit kontinuierlich anfallenden Abfalls gilt die moderne Abfallentsorgung inzwischen als das größte globale Umweltproblem des 21. Jahrhunderts.

Um einen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit dem Problem Abfall zu schaffen, wurde in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Dezember des Jahres 2001 die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) offiziell verabschiedet. Diese bezeichnet die einzelnen Arten von Abfällen und stuft sie gleichzeitig auch hinsichtlich ihres jeweiligen Gefahrenpotenzials und der hieraus resultierenden Überwachungsbedürftigkeit ein.

Die moderne Abfallverzeichnis-Verordnung bildet somit die Grundlage der gesamten Abfallentsorgung und der Abfallwirtschaft.

Die Abfallwirtschaft

Die moderne Abfallwirtschaft betreibt in logistischer Art und Weise die Entsorgung von Abfällen und von Müll. Dazu umfasst die moderne Abfallwirtschaft im Einzelnen die im Folgenden genannten Teilbereiche:

  • das Einsammeln von Abfällen
  • das Befördern von Abfällen (Müllabfuhr)
  • das Recycling zur Gewinnung sogenannter Sekundärrohstoffe
  • die Verbrennung von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen
  • die Ablagerung von Abfällen auf Deponien.

Für die Entsorgung von Abfällen sind Entsorgungsfachbetriebe zuständig. Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahre 1994 wurden für die Entsorgung 3 sogenannte Pfade festgeschrieben:

  • Pfad 1 ist nach dem Grundsatz strukturiert, wonach Abfälle vom jeweiligen Verursacher selbst entsorgt werden müssen
  • Pfad 2 überträgt die gewerbsmäßige Entsorgung der zu großen Mengen an Hausmüll kommunalen Entsorgerbetrieben
  • Pfad 3 verpflichtet Hersteller und Produzenten von Verpackungen, ihre Produkte zurück zu nehmen.

1 Gedanke zu „Abfallentsorgung“

  1. Hallo,
    ja eine korrekte Abfall- und Schrottentsorgung sollte in Deutschland schon gewährleistet sein. Gut, dass 2001 die AVV verabschiedet wurde. Andere Länder können sich da ruhig mal etwas abschauen wie ich finde, dann würde es unserem Planeten eventuell insgesamt etwas besser gehen. Aber der Weg ist das Ziel und ich glaube es wir machbar sein.

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