Airbag entsorgen

Der Airbag hat die Verkehrssicherheit revolutioniert und rettet bei vielen Gelegenheiten Leben. Mitunter ist der Airbag selbst jedoch nicht zu retten – und stattdessen ein Fall für den Müll. Auch wenn ein Wagen verschrottet wird, besteht für das installierte Rettungskissen kein Bedarf mehr. Dann stellt sich die nicht alltägliche Frage: Wie lässt sich ein Airbag richtig entsorgen?

Airbag entsorgen (© benjaminnolte / Adobe Stock)

Wie entsorgt man einen Airbag?

Niemals einen nicht ausgelösten Airbag entsorgen! Intakte Airbags können weitergenutzt werden, sofern der Wagen nicht verschrottet wird. Ausgelöste Airbags werden ausgebaut und als Metallschrott entsorgt, wenn der Wagen repariert werden soll.

Bei Altfahrzeugen werden ausgelöste Airbags mit dem Wagen verschrottet.

Ein Airbag darf bei der Verschrottung eines Wagens nicht unausgelöst in diesem verbleiben. Nach einem Unfall müssen nicht ausgelöste Airbags auf Funktionalität überprüft und bei einem Defekt an den Hersteller oder einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb zurückgeschickt werden.

Der Airbag muss vor der Verschrottung eines Wagens ausgelöst werden

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass ein Wagen verschrottet werden muss, zum Beispiel nach einem Unfall. In vielen Fällen wurde bei einem solchen der Airbag ohnehin ausgelöst und kann jetzt einfach mit dem Wagen verschrottet werden.

Ist allerdings noch ein Airbag unausgelöst im Wagen, dann muss dieser vor der Verschrottung gezündet werden. Das gilt auch für verunglückte Fahrzeuge, bei denen der Airbag nicht ausgelöst wurde. Erst wenn alle verbauten Airbags gezündet wurden, darf ein Wagen verschrottet werden.

Einen nicht ausgelösten Airbag auf Funktionalität prüfen

Soll und kann ein Unfallwagen repariert werden, der einen nicht ausgelösten Airbag enthält, dann kann das System prinzipiell weiterverwendet werden. Zuvor ist allerdings eine Prüfung der Funktionalität notwendig, die von einer Werkstatt durchgeführt werden kann.

Dabei muss zweifelsfrei und verbindlich festgestellt werden, dass sowohl Mechanik als auch Elektronik des Airbag-Systems unbeschädigt und intakt sind. Wird diese Prüfung bestanden, kann der Airbag einfach im Wagen verbleiben.

Schlägt die Prüfung fehl, muss ein neuer Airbag installiert werden. Zu diesem Zweck gehört der alte Airbag vorsichtig ausgebaut. Für die erfolgreiche Nutzung eines Airbags sind auch funktionierende Gurte notwendig, die bei dieser Gelegenheit ebenfalls überprüft werden sollten.

Einen ausgebauten Airbag niemals manuell auslösen

Auf gar keinen Fall darf ein ausgebautes Airbag-Modul händisch ausgelöst werden! Stattdessen geht das ausgebaute Modul in ausreichender Verpackung zurück an den Fahrzeughersteller oder an einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb.

Die sichere Verpackung ist wichtig, um ein ungewolltes Auslösen des Airbags zur Unzeit vorzubeugen. Im Idealfall wird der Airbag in seiner originalen Verpackung versandt.

Im Gegensatz zu Privatbastlern und Werkstätten besitzen Hersteller und Entsorger die nötigen Gerätschaften, um eine sichere Auslösung des ausgebauten Airbags ohne Risiko vorzunehmen. Der Hersteller kümmert sich dann auch um eine Weiterverarbeitung bzw. Entsorgung des ausgebauten und ausgelösten Airbags.

Ein Fahrzeug, das trotz eines ausgelösten Airbags weiterverwendet werden soll, muss gründlich mit Seifenlauge gesäubert werden.

Die Entsorgung eines Airbags sollten immer Fachleute übernehmen

Privatleute sollten das Herumhantieren mit einem Airbag den ausgebildeten Fachleuten überlassen – gerade für den Umgang mit den pyrotechnischen Einheiten und Gasgeneratoren bedarf es einer besonderen Schulung.

Es gibt spezialisierte Entsorger, die sich um alle Schritte kümmern und auch imstande sind, vor Ort den Airbag zu entsorgen. In diesem Fall entfällt die immer riskante Handhabung des Airbags und ein Transport.

Diese Unternehmen stellen auch die benötigten Zertifikate für die Vorlage bei den zuständigen staatlichen Stellen aus. Das ist wichtig, denn für die fachgerechte Entsorgung eines Airbags gelten die Vorschriften des Sprengstoff- und Bundesimmissionsschutzgesetzes.

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