Akku entsorgen

Der moderne Akkumulator, kurz Akku, ist ein moderner und in der Regel auch wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie, welcher auf elektrochemischer Basis funktioniert. Dadurch wird er im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum Sondermüll. Es gibt heute eine wahre Vielzahl von unterschiedlichsten Akkumulatoren-Typen, die unter anderem Materialien wie Lithium, Cobaltdioxid, Polymere, Mangan, Eisenphosphat, Titanat, Schwefel, Nickelchlorid, Cadmium, Eisen, Wasserstoff, Metallhydrid, Zink, Nickel, Blei, Silber, Vanadium, Brom, Silizium und anderes mehr enthalten können. Akkus sind aufgrund dieser Bestandteile oft überproportional teuer, verfügen jedoch nur über eine begrenzte Lebensdauer.

Akkus gesetzeskonform entsorgen

Akkus unterliegen als Sondermüll heute nicht nur dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), sondern auch dem Batteriegesetz (BattG) und sind demzufolge durch den Gesetzgeber ganz eindeutig als Sondermüll klassifiziert worden. Sie gehören demzufolge grundsätzlich nicht in den Hausmüll. Auch ist es verboten, Akkus illegal in der freien Natur zu entsorgen. Stattdessen sollen sie jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers sach- und fachgerecht entsorgt werden. Eine solche gesetzeskonforme Entsorgung von Akkus ist heute auf unterschiedlichste Art und Weise möglich. Einerseits können leere Akkus bequem an den Sammelstellen abgegeben werden, welche Händler und Distributoren bereits vielerorts eingerichtet haben. Andererseits bieten es jedoch auch zahlreiche Kommunen als besonderen Service an, Akkus zurück zu nehmen. Auch das Schadstoff-Mobil oder die in kommunaler Regie betriebenen Recycling- und Wertstoffhöfe bilden zentrale Anlaufstellen für Bürger und Gewerbetreibende, sofern es um die Rückgabe verbrauchter Akkus geht.

Herstellereigene Rücknahmegesetze

Konform zum Batteriegesetz aus dem Jahre 2009, sind die Hersteller durch den Gesetzgeber verbindlich dazu verpflichtet worden, leere Akkumulatoren zurücknehmen zu müssen. Dadurch sollen die Hersteller moderner Akkus angehalten werden, ihrer Entsorgungspflicht nachzukommen. Die etwa 5.500 bundesweit registrierten Hersteller von Akkumulatoren haben inzwischen gemeinsame Rücknahmesysteme auch für Akkumulatoren eingerichtet. Diese sind unter dem gemeinsamen Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (GRS Batterien) gebündelt worden. Solche herstellereigenen Rücknahmesysteme auch für Akkus sind CCR REBAT, ERP Deutschland und Öcorecell.

Die Bleiproduktion der EU sichern

Die Teilnahme am Recycling von Akkus ist aber nicht nur ein sehr wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt. Auch ein ökonomisches und volkswirtschaftliches Interesse der Europäischen Union steckt hinter der Etablierung von bundesweiten Rücknahmesystemen für Akkus. Da die meisten der recycelten Akkus Blei in unterschiedlichen mengen enthalten, ist die Aufbereitung von Altakkus ein ganz wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Bleiproduktion der EU. Der überwiegende Teil des Bleibedarfs der Europäischen Union wird derzeit schon aus der Sammlung von Altakkus gedeckt. Allein im Jahre 2013 wurden annähernd 44 % aller Altakkus gesammelt und dem fachgerechten Recyclingprozess zugeführt.

Das Batteriegesetz (BattG)

Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet auch die Hersteller moderner Akkumulatoren dazu, ihre Produkte vom Verbraucher zurück zu nehmen. Jedoch ist diese Rücknahmepflicht grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass der betreffende Hersteller oder Händler die zur Rücknahme angebotenen Akkus auch in seinem Sortiment führt. Möchte ein Verbrauche also einen Altakku zurückgeben und sich dabei auf das Batteriegesetz (BattG) berufen, so kann er dies nur direkt beim Hersteller seines speziellen Typs von Akku tun. Hersteller sind gemäß Batteriegesetz (BattG) nicht dazu verpflichtet, die Akkumulatoren fremder Produzenten zurück nehmen zu müssen. Dies muss der Verbraucher wissen.

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