Als Elektromüll oder Elektroschrott werden in der Bundesrepublik Deutschland Elektrogeräte und Elektronikgeräte sowie deren Bauteile klassifiziert, welche durch den Verbraucher nicht mehr verwendet werden können.
Klassifizierung von Elektromüll
Mit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) am 13. August des Jahres 2005 sollte sichergestellt werden, dass die betreffenden Geräte durch den Verbraucher nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden, da sie teilweise wertvolle Rohstoffe enthalten, welche wiederverwendet werden können und da ihre Entsorgung im Hausmüll Schäden für die Umwelt und für die menschliche Gesundheit induzieren kann.
Das Gesetz klassifiziert den in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig anfallenden Elektromüll demzufolge zur Entsorgung in unterschiedliche sogenannte Sammelgruppen:
- Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte, Weiße Ware, automatische Ausgabegeräte
- Gruppe 2: Kühlgeräte
- Gruppe 3: Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie der Unterhaltungselektronik
- Gruppe 4: Gasentladungslampen
- Gruppe 5: Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollgeräte.
Gesetzliche Vorschriften der Europäischen Union
Die Entsorgung von Elektromüll unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht nur dem ElektroG vom 13. August, sondern auch diversen Vorschriften und Regularien seitens der EU.
So gelten für alle Elektrogeräte, welche seit dem 13. August 2005 in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wurden, Regelungen, wonach Endverbraucher ihre private Entsorgung von Elektromüll über die Entsorger der Gebietskörperschaften oder über die Rücknahmeoptionen der Hersteller zu realisieren haben. Gewerbliche Besitzer von Elektromüll sind für dessen fachgerechte Entsorgung grundsätzlich selbst zuständig.
Die Rücknahmeverpflichtung der Händler
Das ElektroG vom 13. August 2005 enthält insbesondere zwei sehr wesentliche Aspekte, welche den verantwortlichen Umgang mit zur Entsorgung bestimmtem Elektromüll regeln. Einerseits die Entsorgungspflicht, die jeden Besitzer von Elektromüll betrifft, andererseits jedoch auch die Rücknahmeverpflichtung der Hersteller.
Im großen Maßstab sollen daher auch kommunale Sammelstellen für Elektromüll eingerichtet werden, die es ermöglichen, nicht nur diese Geräte sachgerecht zu entsorgen, sondern vor allem auch, sie einer effizienten Wiederverwertung ihrer Komponenten zuführen zu können.
Viele Elektro- und Elektronikgeräte unterliegen inzwischen in der Bundesrepublik Deutschland einer Registrierungspflicht, um ihre sachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung zu gewährleisten. Bei diesen speziell gekennzeichneten und registrierungspflichtigen Elektrogeräten werden die Entsorgung, die Verwertung und das Recycling der betreffenden Altgeräte ausschließlich von den jeweiligen Herstellern finanziert.
Das In-Verkehr-Bringen von solchen Elektrogeräten, bei denen der Hersteller nicht den jeweiligen Entsorgungs- und Verwertungspflichten Rechnung trägt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland als wettbewerbswidrig.
Konkrete Möglichkeiten der Entsorgung von Elektromüll
Die günstigste Möglichkeit, Elektromüll zu entsorgen, besteht für den Verbraucher sicherlich darin, diesen zu verkaufen.
Weil gebrauchte oder defekte elektronische Geräte häufig wertvolle Bestandteile enthalten, gibt es Unternehmen, welche diese Geräte, auch defekt, gezielt zur Verwertung aufkaufen und auch entsprechend abtransportieren.
Eine weitere Option, um sich sachgerecht des defekten Elektromülls zu entledigen, ist dessen Abgabe auf dem jeweils nächsten Wertstoffhof.
Aber auch zahlreiche andere Unternehmen bieten unter bestimmten Voraussetzungen und zu gewissen Konditionen die Entsorgung von Elektromüll aus privaten Haushalten an. In diesem Zusammenhang wären beispielsweise die Deutsche Post oder der bekannte onlinebasierte Versandhändler Amazon zu nennen.
Auch viele kommunale Annahmestellen und der Service der Firma Interseroh haben sich inzwischen auf die Annahme und sachgerechte Entsorgung von Elektromüll unterschiedlichster Größenordnungen, allerdings stets nur in haushaltsüblichen Mengen, spezialisiert.
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