Neonröhren oder Leuchtstoffröhren halten keinesfalls ewig. Sind sie defekt, so steht natürlich sogleich die Frage ihrer sachgerechten Entsorgung im Raum. Hierzu sollte man jedoch wissen, dass Neonröhren, neben verschiedenen anderen Komponenten, vor allem Edelgase enthalten. Diese in die Röhre eingefüllten Edelgase sind jeweils für die Farbe verantwortlich, in welcher die Röhre leuchtet. Solche Edelgase, welche durch die Hersteller in die modernen Leuchtstoffröhren eingefüllt werden, sind Neon, Neon mit Quecksilber, Helium, Stickstoff, Kohlendioxid, Krypton, Argon oder Argon mit Quecksilber. Aufgrund dieser zum Teil für die Gesundheit und auch für die Umwelt gefährlichen Bestandteile gehören kaputte Neonröhren keinesfalls in den Hausmüll!
Die korrekte Entsorgung von Neonröhren
Da Neonröhren viele gefährliche Stoffe enthalten, gehören sie wie auch die Batterien zum Sondermüll, welcher extra entsorgt werden muss und nicht auf konventionellen Deponien, sondern ausschließlich in Sondermüll-Deponien, abgelagert werden darf.
So schreibt beispielsweise das Elektrogesetz (ElektroG) verbindlich fest, dass defekte Neonröhren kostenlos in den Betriebshöfen von städtischen Entsorgern durch die Verbraucher abgegeben werden können.
Unter das Elektrogesetz fallen sämtliche Leuchtstoffröhren, welche vor dem Jahr 2006 angeschafft worden sind. Diese sind mit dem Piktogramm einer durchgestrichenen Mülltonne versehen und müssen durch ihre Besitzer entweder kostenfrei über eine der vielen verfügbaren Sammelstellen oder auch kostenpflichtig über einen beliebigen Schrotthändler entsorgt werden. Weil besonders die gewerblich genutzten modernen Leuchtstoffröhren jedoch über eine Lebensspanne von bis zu 20 Jahren verfügen, fällt eine Entsorgung nur vergleichsweise selten an.
Sammelstellen über das Internet ermitteln
Auch das Internet lässt sich heutzutage leicht einsetzen, um über eine der verfügbaren Suchmaschinen die nächstgelegene Sammelstelle für defekte Neonröhren zu ermitteln. Hier findet man schnell eine Übersicht über die verfügbaren Sammelstellen für Elektroschrott in der näheren Umgebung des jeweiligen Wohnortes.
Die Menge ist entscheidend
Wie auch bei vielen anderen Gegenständen, welche es fachgerecht zu entsorgen gilt, spielt auch bei den defekten Neonröhren die Menge eine ganz entscheidende Rolle. Der Gesetzgeber unterscheidet hier im Allgemeinen zwischen den sogenannten haushaltsüblichen Mengen und den nicht mehr haushaltsüblichen Mengen. In Bezug auf die defekten Neonröhren gilt dabei die Faustregel, dass bis zu insgesamt 50 defekte Leuchtstoffröhren als haushaltsübliches Volumen gelten, für dessen Verbringung zur Sammelstelle der betreffende Haushalt ganz allein verantwortlich zeichnet. Überschreitet die Menge an zu entsorgenden Neonröhren jedoch die Zahl 50, so lässt sich natürlich auch der Abholservice der Sammelstelle buchen.
Der Rücknahmeservice der Baumärkte
Im Rahmen des Vollzugs des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bieten heute bereits auch viele der großen und bekannten Baumärkte bereits explizit einen Rücknahmeservice für defekte Neonröhren an, welcher gleichfalls genutzt werden kann. Auch hierbei ist die Rücknahme von kleineren Mengen an alten Neonröhren grundsätzlich kostenlos.
Sammelboxen nutzen
Gerade Gewerbetreibenden wird durch entsprechende Sammelstellen oft der Weg zur nächsten Sammelstelle erspart. Ist eine solche Sammelbox aufgestellt worden, die dann auch regelmäßig zum Wertstoffhof abgefahren wird, so kann diese, je nach Anfall und Menge, kontinuierlich mit defekten Leuchtstoffröhren durch den Gewerbetreibenden befüllt werden. Dem Gewerbetreibenden entsteht durch das Aufstellen und die Abholung der Sammelbox kein Mehraufwand und er kann sicher sein, dass seine defekten Neonröhren durch den Entsorger stets fachgerecht und vor allem auch umweltschonend behandelt werden.