Wie entsorgt man Munition? Inhaber einer Waffenerlaubnis können die Munition zur Entsorgung bei der Waffenbehörde abgeben oder anderen berechtigten Waffennutzern überlassen. Auch alte Munition ist gefährlich und muss mit Vorsicht behandelt werden.
Im Hausmüll darf die Munition auf keinen Fall entsorgt werden! Die unsachgemäße Entsorgung von Munition ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht und strafbar!
Wer keinen Waffenschein besitzt, sollte die Munition nicht anfassen und sofort die Behörden verständigen.
Munition ist sehr lange haltbar und bleibt gefährlich
Munition lässt sich normalerweise nicht endlos lagern. Sie altert und wird teilweise unbrauchbar.
Das bedeutet aber nicht, dass alte Munition zwangsläufig ungefährlich ist! Im Gegenteil: Gerade alte Munition ist mitunter unberechenbar und sollte besonders sorgfältig und vorsichtig behandelt werden.
Es besteht immer Gefahr für die Gesundheit – sogar Lebensgefahr.
Auf gar keinen Fall sollte deshalb versucht werden, alte Munition vor der Entsorgung unbrauchbar zu machen, zum Beispiel durch eine Presse.
Auch als Ergänzung zum jährlichen Silvesterfeuerwerk ist Munition völlig ungeeignet. Schon gar nicht darf Munition einfach über den Hausmüll entsorgt werden, auch nicht in sehr kleinen Mengen.
Munition fällt unter das Waffenrecht: Ein falscher Umgang wird streng geahndet und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ohne Waffenerlaubnis: Finger weg von der Munition!
Wer keine Berechtigung zum Führen einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes besitzt, muss im Umgang mit Munition vor allem eine Regel beachten: Finger weg!
Die Munition sollte genau an der Stelle verbleiben, wo sie aufgefunden wurde.
Eine Entsorgung auf eigene Rechnung ist nicht statthaft – und strafbar: Wer in bester Absicht die alte Munition zur nächsten Polizeidienststelle transportiert, muss trotzdem mit einer Anzeige rechnen.
Ohne eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörden darf Munition nicht bewegt werden – nicht einmal zum Zwecke der Entsorgung.
Es gibt nur eine richtige Lösung: Der Fundort der Munition muss abgesichert werden, sodass keine unbefugten Dritten, insbesondere keine Kinder, Zugriff auf das gefährliche Gut erhalten.
Um Ärger zu vermeiden: Anrufen statt abgeben
Nach dem Fund und der Absicherung der Munition ist die zuständige Behörde zu informieren. Im Prinzip reicht ein Anruf auf der nächsten Polizeidienststelle – die Beamten werden die Munition dann vor Ort sicherstellen.
Dabei entstehen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten für den ehrlichen Finder!
Die Polizisten können vor Ort die Art der Munition einschätzen und dafür Sorge tragen, dass bei der Entfernung und dem Abtransport nichts geschieht.
Der Anruf ist auch für den Finder wichtig, um allen unnötigen Missverständnissen und Beschuldigungen aus dem Weg zu gehen.
Es wurden bereits mehrfach Strafverfahren gegen unbescholtene Bürger eingeleitet, die nur in bester Absicht Munition oder gar Waffen abgeben wollten und sich dabei ungewollt strafbar gemacht haben!
Außerdem kann alte Munition immer unerwartet explodieren und stellt damit eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit dar.
Inhaber eines Waffenscheins können die Munition selbst abgeben
Jäger und Sportschützen können ihre alte und nicht mehr benötigte Munition natürlich selbst bei der zuständigen Waffenbehörde abgeben.
Da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, ist es sinnvoll, die Abgabe vorher telefonisch anzumelden und auch eine gewisse zeitliche Dauer mit einzuplanen.
Die Munition wird genau erfasst und registriert, was je nach Menge Zeit in Anspruch nimmt.
Im Zweifel ist diese Lösung aber gerade bei alter Munition unbekannter Herkunft trotz des zeitlichen Aufwands besser als das Verschießen: Zwar ist Patronenmunition sehr lange haltbar, es kann aber immer zu unsichtbaren Beschädigungen kommen, und wenn die teure Waffe dann durch die alte Munition beschädigt wird oder es sogar zu Verletzungen kommt, ist der Ärger groß.
Jäger in Ausbildung sind mögliche Abnehmer für alte Munition
Alternativ ist es möglich, die nicht mehr benötigte Munition an andere Jäger oder Schützen weiterzugeben – dabei muss aber immer sichergestellt werden, dass diese tatsächlich über die nötige Erlaubnis zum Führen einer Waffe verfügen.
Gerade Neu-Jäger, die noch viel üben müssen, freuen sich in der Regel sehr über kostenfreie Munition.
Eine Anfrage beim Schießstand kann hier weiterhelfen. Handelt es sich um sehr alte Munition und um ein seltenes, vielleicht historisch interessantes Kaliber, dann kommt auch die Abgabe an einen Sammler infrage.
Aber auch hier muss sichergestellt sein, dass dieser die notwendige Berechtigung besitzt! Eine Entsorgung über einen Büchsenmacher ist in vielen Fällen möglich, allerdings fallen dabei auch häufig Gebühren an.