Putzmittel sorgen für eine saubere Umgebung und verströmen meistens einen angenehmen Duft. Diese Reinigungsmittel gibt es in zahlreichen Produktausführungen. Genauso vielseitig wie die Produktpalette sind die Anbieter. Obwohl Putzmittel kein Verfallsdatum haben, zeichnen die Hersteller ihre Produkte mit der Bezeichnung MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) aus. Daher stellt sich die Frage nach einer fachgerechten Entsorgung der alten Putzmittel.
So entsorgt man Putzmittel richtig – Zusammenfassung
- Putzmittel bestehen aus Chemikalien
- Chemikalien sind leicht entflammbar, giftig und ätzend
- Die Entsorgung sollte keinesfalls über das Abwassersystem oder den Restmüll erfolgen
- Gefahrstoffe setzen sich im Grundwasser und der Atmosphäre ab
- Die gefährlichen Substanzen können Gesundheitsschäden verursachen
- Die fachgerechte Entsorgung erfolgt auf einem Wert- und Recyclinghof
Haben Putzmittel ein Verfallsdatum?
Die Auszeichnung mit einem Verfallsdatum kennen wir von Lebensmitteln und Medikamenten. Unter der Abkürzung „MHD“ (Mindesthaltbarkeitsdatum) sind die Etiketten mit einem bestimmten Datum ausgezeichnet, bis zu dem das jeweilige Produkt ohne gesundheitliche Gefährdung konsumiert werden kann.
MHD bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt genau ab diesem Tag nicht mehr genießbar ist. Es handelt sich um einen Richtwert, der Verbrauchern den sicheren Genuss gewährleisten soll. Nach dem Ablaufdatum sollte man einen genauen Blick auf Lebensmittel und Medikamente werfen, bevor sie weiterhin genutzt werden. Putzmittel haben kein Verfallsdatum.
Einfach ausgedrückt können diese nützlichen Haushaltshelfer nicht schlecht werden. Da es sich um hoch konzentrierte Chemikalien handelt, haben diese Mittel einfach keine Chance, Schimmel, Bakterien, Viren oder ähnliche Schadstoffe anzusetzen.
Das einzige, was passieren kann, ist, dass ältere Putzmittel ihre Wirksamkeit verlieren und weniger Duft entfalten. Grundsätzlich müssen Putzmittel daher nicht entsorgt werden.
Manchmal gibt es dennoch Gründe, warum Reinigungsmittel zu entsorgen sind. Vielleicht steht ein Produktwechsel an, eine Option ist zum Beispiel der Umstieg auf ökologisch unbedenkliche Putzmittel. Dann stellt sich jedoch die Frage, wohin mit den ausrangierten Produkten.
Entsorgung über das Abwassersystem, als Sondermüll oder Restmüll?
Viele Verbraucher entscheiden sich für die vermeintlich sichere Entsorgung über das Abwassersystem. Sie entsorgen ihre Putzmittel wie Cillit Bang oder Cyber Clean über die Toilettenspülung oder über den Abfluss im Waschbecken.
Diese Reinigungsmittel enthalten meistens eine hohe Konzentration verschiedener Chemikalien. Die in diesen Produkten enthaltenen Stoffverbindungen sind daher häufig ätzend, leicht entflammbar und giftig.
Aus Sicherheitsgründen sind die meisten Putzmittel mit entsprechenden Etiketten als Gefahrstoff markiert. Die Entsorgung über das häusliche Abwassersystem ist höchst problematisch, da die Chemikalien nicht nur in das Grundwasser gelangen, sondern auch die Reinigungsmechanismen in den Klärwerken stören können.
Ungefilterte Giftstoffe gelangen in die Atmosphäre und die Atemluft. Gesundheitsschäden wie Atemwegserkrankungen können die Folge sein. Jeder Verbraucher sollte daher im Sinne einer sauberen Umwelt auf diese scheinbar bequeme und sichere Entsorgung verzichten.
Auch die Entsorgung über den Restmüll ist nicht gestattet, da die Möglichkeit eines Flüssigkeitsaustritts auch bei geschlossener Flasche besteht.
Putzmittel sind über den Sondermüll auf einem Wertstoff- Recyclinghof zu entsorgen. In diese Kategorie gehören alle Haushaltsprodukte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt sind, zum Beispiel Farben, Batterien, Altöl, Benzin sowie ähnlich ätzende und giftige Produkte.
Die zu entsorgenden Putzmittel sollten in der Originalverpackung abgegeben werden, um eine umgehende Klassifizierung der Gefahrstoffe sicherzustellen.
Kosten der Putzmittelentsorgung
In der Regel ist die Abgabe von alten Putzmitteln als Sondermüll auf einem Recyclinghof in kleineren Mengen kostenlos. Im schlimmsten Fall wird eine sehr kleine Gebühr von wenigen Cents pro CL/DL verrechnet.
Warum haben Putzmittel Mindesthaltbarkeitsdatum?
Es ist schon recht verwirrend, dass Putzmittel durch die Hersteller beziehungsweise den Handel mit einer MHD-Auszeichnung versehen werden, obwohl sie nicht „verderben“ können.
Die Hersteller weisen in dieser Hinsicht gerne auf eine reine Vorsichtsmaßnahme hin. So könnten die Verbraucher auch nach langer Zeit noch feststellen, wie alt das jeweilige Produkt ungefähr ist.
Aus Sicherheitsgründen sei eine jahrelange Nutzung von Putzmitteln nicht angebracht. Tatsächlich steckt vermutlich jedoch eher wirtschaftliches Denken hinter dieser Strategie.
Wenn Verbraucher ihre Putzmittel nach einiger Zeit nicht entsorgen, kaufen sie keine neuen. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum fördert also den Absatz. In den seltensten Fällen verlieren Reinigungsmittel ihre Wirksamkeit, denn die Chemikalien sind nahezu unbegrenzt haltbar.