Bauholz entsorgen

Bauholz entsorgen (© Volodymyr / Adobe Stock)

Wie entsorgt man Bauholz? Unbehandeltes Bauholz kann in kleinen Mengen kostenlos auf Recyclinghöfen entsorgt werden, belastetes Holz muss zur Entsorgung zu einer Deponie gebracht werden.

Bauholz ist eine wertvolle Ressource, die unbedingt umweltfreundlich entsorgt werden sollte.

Bei behandeltem Holz spielt die Art der Behandlung und vor allem der Belastung eine wichtige Rolle für die möglichen Kosten der Entsorgung. Dabei sind private Entsorger oft günstiger als die öffentliche Deponie.

Bauholz sollte immer sortenrein entsorgt werden, um unnötige Gebühren zu vermeiden.

Die Entsorgung kleiner Mengen Bauholz ist einfach

Zwei Faktoren spielen bei der Entsorgung von Bauholz eine besondere Rolle: Ist das Holz behandelt oder unbehandelt und wie groß ist die Menge, die zur Entsorgung ansteht?

Handelt es sich lediglich um eine kleine Menge von unbehandeltem Holz, ist die Entsorgung beinahe ein Kinderspiel.

Praktisch jeder Recyclinghof wird diese Art von Müll gerne und kostenfrei annehmen.

Bei behandeltem Holz sieht die Sache anders aus, hier fallen in der Regel immer Gebühren an, da die Entsorgung aufwendig und damit auch teuer ist. Die Entsorgung größerer Mengen ist nicht so einfach und in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden.

Allerdings lässt sich auch bei der Entsorgung von großen Mengen Bauholz Geld sparen, wenn man sich geschickt anstellt und auf die meist preisgünstigeren privaten Entsorger setzt.

Private Entsorger sind häufig günstiger als die Deponie

Ausnahmsweise lohnt sich bei der Entsorgung von Bauholz auch der Blick auf private Entsorger.

Obwohl es meist teurer ist, ein privates Entsorgungsunternehmen zu engagieren, als den Müll in Eigenregie auf die Mülldeponie zu transportieren, verhält es sich in diesem Fall in den meisten Fällen gerade umgekehrt:

Die privaten Entsorger bieten für die Annahme des begehrten Holzes bessere Konditionen als die öffentlichen Deponien.

Das gilt für behandeltes und unbehandeltes Holz gleichermaßen.

Die Entsorgung auch von behandeltem Holz über einen privaten Entsorger ist legal und steht auch im Einklang mit den Prinzipien des Umweltschutzes. Das gilt für alle Klassen von Bauholz, die zur Entsorgung anfallen.

Es lohnt sich also auf jeden Fall ein Preisvergleich der verschiedenen Anbieter.

Bauholz wird zur Entsorgung in verschiedene Klassen unterteilt

Bei der Entsorgung von Bauholz gibt die Altholzverordnung vier verschiedene Kategorien vor, die bei der Berechnung der Gebühren und der Art der Entsorgung berücksichtigt werden müssen.

Unter Umständen kann Bauholz nämlich stark mit giftigen Schadstoffen belastet sein, was bei der Entsorgung berücksichtigt werden muss.

A I bezeichnet unbehandeltes Altholz. Es wurde weder lackiert noch lasiert oder sonstigen Schadstoffen ausgesetzt. Es wurde nur mechanisch bearbeitet und kann in vollem Umfang weiterverwertet werden.

Aus solchem Bauholz werden häufig neue Spanplatten oder anderes Baumaterial hergestellt.

Bei Bauholz der Klasse A II handelt es sich um einfach behandeltes Holz, das verleimt, lackiert gestrichen, beschichtet oder anderweitig bearbeitet wurde.

Bauholz der Klasse A II enthält allerdings auch in seiner Beschichtung keinerlei halogenorganische Verbindungen, PVC, Schwermetalle oder Holzschutzmittel.

Bauholz der Klasse A III wurde mit Beschichtungen versehen, die auf halogenorganischen Verbindungen basieren.

Als einfacher Orientierungspunkt gilt die Regel, dass Bauholz der Klasse A III mit Farben und Lasuren beschichtet wurde, die für den Gebrauch in Innenräumen gedacht sind.

Bauholz der Klasse A III darf nicht mit Holzschutzmitteln in Kontakt gekommen sein.

Die Klasse A IV schließlich ist die problematischste für die Entsorgung. In die Klasse IV gehört Bauholz, das mit Holzschutzmittel behandelt wurde.

Dieses Holz ist am schwierigsten zu entsorgen und stellt die Wiederverwertungskreisläufe vor immense technische Herausforderungen. Für Bauholz der Klasse A IV fallen deshalb mit Abstand die höchsten Gebühren an.

Um diese dennoch möglichst gering zu halten, sollte Bauholz deshalb immer sortenrein gelagert werden – nach den vier vorgestellten Klassen getrennt. Ein umfassender Gebührenvergleich kann sich außerdem in vielen Fällen sehr lohnen.

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