Wie entsorgt man Blutegel? Kleine Mengen Blutegel können in flüssigkeitsdichten Behältern als Restmüll entsorgt werden. Die Egel gehören bereits nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Zum Abtöten der Tiere eignet sich hochprozentiger Alkohol (Spiritus).
Große Mengen Egel müssen als infektionspräventive Abfälle über den Gewerbeabfall entsorgt werden. Manche Blutegelzüchter bieten ein spezielles Rücknahme-Set für lebende Blutegel an.
Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen eine Blutegeltherapie durchführen
Der Umgang mit Blutegeln ist strikt limitiert. Nur ausgebildete Ärzte und Heilpraktiker dürfen eine Blutegelbehandlung an dritten Personen vornehmen. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.
Dabei ist es unerheblich, ob ein kommerzielles Interesse vorliegt – auch eine rein private Gefälligkeit ist strafbar. Der persönliche Gebrauch von Blutegeln ist zwar grundsätzlich erlaubt, wird unerfahrenen Laien aber wegen möglicher Komplikationen nicht empfohlen.
Trotz dieser Einschränkungen sind Blutegel nicht rezeptpflichtig, für Privatleute aber normalerweise nur in der Apotheke zu bekommen. Lediglich mit der Bescheinigung eines qualifizierten Therapeuten können Blutegel auch direkt über eine Blutegelzucht bezogen werden.
Blutegel dürfen nur einmal verwendet werden
Zu den strengen Regeln für den Umgang mit Blutegeln gehört auch, dass jeder Blutegel nur ein einziges Mal verwendet werden darf. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Krankheiten übertragen werden.
Auch die mehrmalige Verwendung an demselben Patienten ist verboten, da zum einen eine Verwechslungsgefahr besteht und zum anderen sich während des Einlagerns der Blutegel an diesen Bakterien bilden können.
Das bedeutet natürlich auch, dass bei einer Blutegelbehandlung immer Blutegel zur Entsorgung anfallen. Aufgrund der validen Gesundheitsgefahr, die von den Blutegeln ausgeht, sollte bei der Entsorgung streng nach Vorschrift vorgegangen werden.
Auch für ausgemachte Tierfreunde gilt: Auf keinen Fall dürfen gebrauchte Blutegel einfach in Freiheit gesetzt werden – sie können zur gefährlichen Quelle für viele Erkrankungen werden.
Blutegel müssen als Medizinprodukte entsorgt werden
Blutegel gelten nach dem Arzneimittelgesetz als Medizinprodukte. Damit unterliegen sie auch bei der Entsorgung besonderen Regeln. Zunächst einmal ist es notwendig, die noch lebenden Tiere zu töten.
Auf möglichst effektive und humane Weise geschieht das entweder durch ein Einfrieren bei 18 Grad Celsius für mindestens 12 Stunden. Oder durch ein Bad in einer hochprozentigen Alkohol-Lösung (etwa Spiritus).
Die toten Egel müssen flüssigkeitsdicht verpackt und dann entsorgt werden. Größere Mengen sind als infektionspräventive Abfälle über darauf spezialisierte Unternehmen zu entsorgen, kleinere Mengen können in entsprechender Verpackung in die Restmülltonne gegeben werden, am besten mit einer zusätzlichen Kennzeichnung versehen.
Die Lebendentsorgung von Blutegeln ist nur begrenzt möglich
Viele Menschen tun sich schwer mit dem Gedanken, dass sie bei einer Blutegeltherapie zu einer Henkersmahlzeit für die Tiere werden und wünschen sich eine Lebendentsorgung.
Eine solche ist aber nur sehr begrenzt möglich. Weder in der freien Natur noch im eigenen Gartenteich dürfen Blutegel einfach ausgesetzt werden – das Risiko ist schlicht zu groß. Die einzige Möglichkeit, die zur Lebendentsorgung bleibt, ist eine Rückgabe an den Züchter.
Manche Züchter bieten zu diesem Zweck ein Rückgabe-Set an, in dem die Blutegel sicher transportiert werden können. Nur in einem solchen Set ist eine Rückgabe statthaft!
Streng genommen gelten Blutegel als Gefahrengut. Der Züchter wird die Blutegel dann in einem abgetrennten Teich aussetzen, wo sie mit der restlichen Zucht nicht in Berührung kommen.