Erde entsorgen

Erde und Erdaushub müssen durch den Verursacher in der Bundesrepublik Deutschland stets fachgerecht entsorgt werden. Die Grundbedingung bei der fachgerechten Entsorgung von Erdaushub besteht jedoch darin, dass der betreffende Boden stets sauber sein muss. Hierbei steht für den Verbraucher natürlich zuerst die Frage, was darf im Erdaushub enthalten sein und was nicht?

Was darf in zu entsorgendem Erdaushub enthalten sein?

Im zu entsorgenden Erdaushub darf grundsätzlich aus der Sicht des Gesetzgebers enthalten sein:

  • Lehm
  • Sand
  • Tonboden
  • Mutterboden
  • Grasboden ohne Grasnarbe.

Was darf nicht in zu entsorgender Erde enthalten sein?

Gemäß AVV 170504 darf zu entsorgender Erdaushub die im Folgenden genannten Stoffe und Substanzen keinesfalls enthalten:

  • Wurzelwerk
  • Steine
  • Asphalt
  • Mauerwerk
  • Betonabbruch
  • Ziegelsteine
  • Mörtel- und Putzreste
  • Boden, welcher durch Fette und Öle, Säuren, Laugen oder ähnliche chemische Verbindungen kontaminiert worden ist.

Wie ist Erdaushub zu entsorgen

Zur Entsorgung von entsprechend geeignetem Erdaushub, welcher dem AVV 170504 genügt, empfiehlt es sich, am besten einfach einen Containerdienst mit der Bereitstellung eines geeigneten Containers zu beauftragen.

Hierbei ist jedoch stets durch den Verursacher zu berücksichtigen, dass Erdaushub von anderen Abfallarten wie zum Beispiel Grünschnitt, Mischabfall, Bauschutt, Bau- und Abbruchabfällen, Holz- und Gartenabfällen, Baustellenabfällen, strikt zu trennen und zu unterscheiden ist.

Erdaushub muss zur Entsorgung grundsätzlich frei von den bereits erwähnten Verunreinigungen oder gar Kontaminierungen sein. Nur solcher Erdaushub gilt in den Augen des Gesetzgebers als generell unbelasteter Erdaushub. Er kann unter Umständen nach dem Aussieben von enthaltenen Steinen bei den unterschiedlichsten Baumaßnahmen wiederverwendet werden.

Analysepflicht

Bei der Entsorgung von Erde kommt es jedoch stets auch auf die betreffende Menge an Erdreich an. Ist ein Umfang von jeweils mehr als 200 Kubikmetern an Erdreich zur Entsorgung vorgesehen, so schreibt der Gesetzgeber eine Analyse der zu entsorgenden Erdmassen vor. Hierdurch soll wirksam verhindert werden, dass verunreinigte oder gar kontaminierte Erdmassen einer Wiederverwertung zugeführt werden können.

Grundsätzlich unterteilt der Gesetzgeber zu entsorgende Erdmassen je nach ihrer Belastung mit Schwermetallen und mit anderen schädlichen Stoffen in unterschiedliche Klassen:

  • Z0: unbelasteter Boden, bei welchem die Wiederverwertung unbeschränkt möglich wird
  • Z1: Böden, deren Wiederverwertung nur eingeschränkt zugelassen ist
  • Z2: Böden, deren Wiederverwertung nur extrem eingeschränkt möglich ist.

Ferner schreibt der Gesetzgeber verbindlich vor, dass Erde niemals gemeinsam mit anderen Abfallarten entsorgt werden darf. Besonders ist es verboten, Erde gemeinsam mit Bauschutt, mit Baustellenabfall, mit Gartenabfall oder gar mit Lebensmitteln zu vermischen. Erde muss daher strikt getrennt entsorgt werden!

Entsorgung von Blumenerde

Ganz anders sieht es bei ausgedienter Blumenerde vom Garten aus. Je nach Ortschaft, darf diese über die Biotonne oder sogar ganz normal über die Restmülltonne entsorgt werden. Bezüglich der Entsorgung von Blumenerde haben wir einen separaten Artikel verfasst.

Mutterboden abgeben

Wer hingegen sauberen und unbelasteten Mutterboden entsorgen möchte, der kann diesen möglicherweise sogar an einen Interessenten abgeben und sich dadurch die ansonsten entstehenden Entsorgungskosten sparen. Wer Mutterboden auf diese ganz besonders kostengünstige Art und Weise entsorgen möchte, der sollte im Internet zunächst erst einmal bei einer Suchmaschine unter dem Stichwort „Bodenbörse“ recherchieren. Solche Bodenbörsen gibt es nämlich inzwischen in vergleichsweise recht großer Zahl. Sie haben die Aufgabe, Personen zusammen zu bringen, die Erde abgeben möchten oder die Erde zum Beispiel für ein Bauvorhaben dringend benötigen.

Auch treten Unternehmen der kommunalen Abfallwirtschaft oder der privaten Bauwirtschaft nicht selten als interessierte Abnehmer von nicht kontaminiertem und entsprechend sauberem Mutterboden in Erscheinung.

2 Gedanken zu „Erde entsorgen“

  1. Endlich beantwortet sich meine Frage nach dem Verbleib ausgehobener Erde beim Bau. Ich werde folglich eine Mulde/Container bestellen, mit dem ich den Aushub dann bei der Bodenbörse an einen Interessenten geben kann. Toll und vielen Dank!

Kommentare sind geschlossen.

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