Wie entsorgt man einen Kontoauszug? Kontoauszüge sollten aus Datenschutzgründen bei der Entsorgung nicht einfach in den Hausmüll oder in die Papiersammlung gegeben werden. Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – zehn Jahre für Geschäftskonten, drei bis sechs Jahre für Privatkonten – sollten Kontoauszüge geschreddert und erst dann entsorgt werden.
Normales Papier darf in den Papiermüll, Thermopapier gehört in die Restmülltonne.
Kontoauszüge enthalten sensible Daten
Es liegt in der Natur der Sache, dass Kontoauszüge sensible Daten enthalten, die natürlich auch immer eine gewisse Missbrauchsgefahr bergen. Aus diesem Grund sollten Kontoauszüge nicht einfach ohne weitergehende Sicherheitsmaßnahmen einfach in den Hausmüll gegeben werden.
Tatsächlich ist das Risiko, das mit einer offenen Entsorgung von Kontoauszügen verbunden ist, kaum zu überschätzen: Kriminellen Aktivitäten wird auf diese Weise Tür und Tor geöffnet.
Auch vermeintlich belanglose Transaktionen enthalten Informationen, die von kundigen Betrügern zu schadhaften Zwecken missbraucht werden können. Allein die persönliche Nutzerkennung ist für kriminelle Geister ein mächtiges und wichtiges Werkzeug.
Deshalb gilt in Bezug auf die fachgerechte Entsorgung von Kontoauszügen: Jeder einzelne muss unkenntlich gemacht werden.
Für Kontoauszüge gelten Aufbewahrungsfristen
Kontoauszüge dürfen nicht ohne Weiteres gleich entsorgt werden. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen, an die zumindest Gewerbetreibende halten müssen.
Für Geschäftskonten sind diese Fristen relativ üppig bemessen: Zehn Jahre lang müssen Kontoauszüge von Geschäftskonten aufbewahrt werden.
Privatleute sind in den meisten Fällen von diesen Regeln nicht betroffen, allerdings müssen Besserverdiener mit einem Jahresverdienst, der 500.000 Euro übersteigt, ihre Kontoauszüge mindestens sechs Jahre lang aufbewahren.
Für Privatleute mit einem normalen Einkommen gibt es zwar keine genaue Vorschrift, aber Experten empfehlen eine freiwillige Aufbewahrung von Kontoauszügen für drei Jahre – so lange währt nämlich die gesetzliche Verjährungsfrist für offene Forderungen.
Eine freiwillige Aufbewahrung ist in jedem Fall empfehlenswert, und sofern es um Zahlungsnachweise für Dienstleistungen rund um Immobilien geht, wie zum Beispiel Handwerkerrechnungen, sogar vorgeschrieben.
Eine Nacherstellung von verlorenen Kontoauszügen ist zwar möglich, aber mit hohen Kosten verbunden. Denn die Banken nehmen dafür Gebühren – und die sind üblicherweise gesalzen.
Kontoauszüge vor der Entsorgung schreddern
Sind die entsprechenden Aufbewahrungsfristen abgelaufen, können nicht mehr benötigte Kontoauszüge entsorgt werden. Das sollte aber erst geschehen, nachdem die Kontoauszüge sorgfältig und gründlich geschreddert wurden.
Handelt es sich bei den Kontoauszügen um Ausdrucke auf normalem Papier, können die Schnipsel dann ganz normal in die Papiersammlung gegeben werden.
Handelt es sich allerdings um Thermopapier, dann ist dieses Papier aufgrund der besonderen Beschichtung nicht für ein herkömmliches Recycling geeignet.
In diesem Fall sollten die Schnipsel aus dem Schredder einfach über die gewöhnliche Restmülltonne entsorgt werden.