Ob Stereoanlage, Heimcomputer, Videokonsole oder anderes Multimedia-Equipment: Heute gehören hochwertige Lautsprecher zum Standard, um Filme, Spiele oder Musik gebührend genießen zu können. Ist ein Lautsprecher defekt oder steht der Austausch gegen ein neues, technisch anspruchsvolleres Modell an, dann stellt sich die Frage der Entsorgung. Wohin bloß mit dem alten Lautsprecher?
Wie entsorgt man einen Lautsprecher?
- Lautsprecher dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, da sie als Elektroschrott zählen.
- Auch im Sperrmüll darf der Lautsprecher nicht entsorgt werden.
- Der Handel muss Lautsprecher zurücknehmen.
- Der Wertstoffhof ist eine Entsorgungsalternative.
- Intakte Lautsprecher möglichst lange nutzen.
- Unsachgemäße Entsorgung ist strafbar.
Kleine wie große Lautsprecher sind kein Fall für den Hausmüll
Gerade bei kleinen Lautsprecherwürfeln, wie sie heute oft bei Surround-Anlagen zu finden sind, ist die Versuchung groß, sie einfach in den Hausmüll zu stecken. Tatsächlich kommt aber für einen alten Lautsprecher keine der heute durchaus zahlreichen Hausmülltonnen infrage.
Weder die Restmüll- noch die Wertstofftonne ist der geeignete Platz zur Entsorgung eines Lautsprechers. Auch im Gelben Sack hat ein Lautsprecher nichts zu suchen – schließlich ist er keine Verpackung.
Lautsprecher zählen als Elektroschrott
Ob klein oder groß: Lautsprecher sind in jedem Fall elektrische Geräte und zählen deshalb als Elektroschrott. Das bedeutet, es gelten die im Elektrogesetz festgehaltenen Regeln.
Das ist für den Endverbraucher zunächst gar nicht schlecht: Das Elektrogesetz enthält nämlich unter anderem auch klare Bestimmungen zu einer Entsorgung von alten Elektrogeräten und nimmt dabei vor allem den Handel in die Pflicht.
Der Handel hat eine Rücknahmepflicht
Die gute Nachricht lautet: Der Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle Händler, deren Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter umfasst, bei Online-Händlern zählt die Lagerfläche, allerdings kommen hier für den Endverbraucher immer noch die Portokosten hinzu, was eine Rückgabe häufig unattraktiv macht.
Kleingeräte dürfen kostenlos entsorgt werden
Die Rücknahmepflicht besteht bei Kleingeräten, deren Kantenlänge 25 Zentimeter nicht überschreitet, ohne Einschränkung: Besonders kleine Boxen, wie sie zum Beispiel häufig für Computer genutzt werden, können also im Handel ohne weitere Verpflichtungen einfach und kostenlos zurückgegeben werden.
Nur bei Großgeräten muss für eine kostenlose Entsorgung des Altgeräts gleichzeitig ein neues Modell gekauft werden.
Lautsprecher gehören nicht auf den Sperrmüll
Grundsätzlich gelten Lautsprecher nicht als Sperrmüll. Wer sie auf gut Glück nach draußen stellt und das Pech hat, dass sich auch kein privater Sammler ihrer annimmt, der muss seine Lautsprecher im Anschluss wieder zurücknehmen.
Diesen Aufwand kann man sich sparen, wenn gleich eine fachgerechte Entsorgung der Lautsprecher ins Auge gefasst wird.
Der Wertstoffhof ist eine Alternative
Besteht im unmittelbaren Umfeld nicht die Möglichkeit einer kostenfreien Rückgabe der Lautsprecher im Einzelhandel, dann kommt auch der Gang zum Wertstoffhof infrage. Dort werden Elektrogeräte in der Regel auch kostenfrei angenommen.
Um Irritationen zu vermeiden, sollten die Konditionen zuvor im Internet erfragt werden – die einzelnen Gemeinden handhaben die Entsorgung mitunter unterschiedlich.
Lautsprecher möglichst lange nutzen
Elektroschrott ist immer eine doppelte Belastung für die Umwelt: Neben die Entsorgung der alten Lautsprecher tritt noch der Produktionsaufwand für die neuen. Deshalb sollten Elektrogeräte immer möglichst lange genutzt werden.
Das gilt auch für Lautsprecher. Entsprechen die alten Modelle nicht mehr dem gewünschten Standard, sind aber im Prinzip noch funktionstüchtig, dann können sie an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet werden.
Die unsachgemäße Entsorgung von Lautsprechern ist strafbar
Kleine Lautsprecher einfach unbemerkt in den Müll zu werfen, ist kein Kavaliersdelikt. Für die Müllanlagen stellt diese unsachgemäße Art der Entsorgung eine große Belastung dar und kann hohe Kosten verursachen.
Deshalb hat der Gesetzgeber eine solche Entsorgung auch mit entsprechenden Strafen belegt. Das ist keine Schikane, sondern hat einen guten Grund: Es steckt viel Wertvolles in Elektrogeräten, das nicht verloren werden soll. Außerdem können enthaltene Schadstoffe auch Mensch und Umwelt schädigen.