Heute muss niemand mehr im Dunkeln sitzen: Leuchtmittel sorgen allerorts zuverlässig dafür, dass man auch in finsterer Nacht mehr als nur die Hand vor Augen sehen kann. Jedenfalls meistens, denn Leuchtmittel verfügen nur über eine begrenzte Lebensdauer und müssen von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Dann stellt sich die Frage: Wie soll man Leuchtmittel entsorgen?
Wie entsorgt man Leuchtmittel?
Leuchtmittel müssen je nach Typ unterschiedlich entsorgt werden: Glühbirnen und Halogenlampen gelten beispielsweise bei der Entsorgung nicht als Altglas, sondern gehören in den Restmüll. Demgegenüber müssen LED-Lampen und Energiesparlampen als Elektroschrott entsorgt werden.
Wichtig: Bei falscher Entsrogung droht ein Bußgeld.
Leuchtmittel müssen unterschiedlich entsorgt werden
Der Begriff Leuchtmittel umfasst unterschiedliche Produkte. Im Alltag dürften die meisten Menschen hauptsächlich mit Glühbirnen, Halogenleuchten, Energiesparlampen und LED-Leuchten zu tun haben.
Schon diese vier Gruppen fallen teilweise in unterschiedliche Müllkategorien und müssen demzufolge auch unterschiedlich entsorgt werden.
Glühbirnen und Halogenleuchten sind kein Altglas, sondern Restmüll
Glühbirnen und ihre Nachfolger, die Halogenleuchten, bestehen zwar zu einem großen Teil aus Glas, haben aber im Altglas-Container trotzdem nichts zu suchen. Das liegt allerdings nicht an den Komponenten aus Metall, die immer enthalten sind, sondern am Schmelzpunkt des verwendeten Glases.
Dieser Schmelzpunkt unterscheidet sich nämlich von dem Schmelzpunkt des verbreiteten Verpackungsglases, das üblicherweise über die Altglas-Sammlung entsorgt wird. Die heute etablierten Recycling-Kreisläufe wären mit diesen unterschiedlichen Schmelzpunkten der verschiedenen Glassorten überfordert!
Aus diesem Grund dürfen die alten Glühbirnen und Halogenleuchten auch nicht mit Flaschen und Gläsern gemeinsam entsorgt werden.
Die gute Nachricht lautet jedoch: Glühbirne und Halogenleuchte enthalten keine gefährlichen Schadstoffe und können deshalb einfach in die Hausmülltonne geworfen werden. Alte Glühbirnen und Halogenleuchten zu entsorgen ist also ausnahmsweise viel einfacher, als die meisten Menschen glauben.
LED- und Energiesparlampen zählen als Elektroschrott
Anders als Glühlampen dürfen Energiesparlampen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden. Energiesparlampen gehören zu den sogenannten Gasentladungslampen und sind damit kleine Elektrogeräte, die für die anfallende Entsorgung wiederum als Elektroschrott zählen.
Sie enthalten viele wertvolle Rohstoffe, die im Müll nichts verloren haben, sondern sinnvoll weiterverwendet werden können. Außerdem ist mit Quecksilber auch ein giftiger und gefährlicher Schadstoff enthalten, der keinesfalls einfach in den gewöhnlichen Müllkreislauf gelangen darf!
Ebenfalls als Elektroschrott zählen die immer beliebter werdenden LED-Leuchten, und anderem wegen dem immer enthaltenen LED-Chip und weiteren elektrischen Komponenten.
Für Elektroschrott gibt es spezielle Sammelstellen
In der Regel gibt es für ausgediente Energiesparlampen und LED-Leuchten überall da kostenfreie Sammelstellen, wo man neue Lampen kaufen kann – ansonsten nimmt auch jeder öffentliche Wertstoffhof Elektroschrott zur Entsorgung an.
Bei größeren Mengen ist das ohnehin die beste Lösung, da die Kapazitäten kleinerer Sammelstellen – zum Beispiel im Supermarkt – nur auf die Abgabe einiger weniger Leuchten ausgelegt sind.
In vielen Städten sind auch Schadstoffmobile unterwegs, die zu bestimmten Zeiten alte Energiesparlampen und auch LED-Leuchten kostenfrei annehmen.
Vorsicht bei zerbrochenen Energiesparleuchtmittel
Energiesparleuchten sind heute weitverbreitet, aber beim Umgang mit ihnen ist große Vorsicht geboten. Das enthaltene Quecksilber kann gerade bei alten oder beschädigten Leuchten schnell auslaufen und ernst zu nehmende gesundheitliche Schäden verursachen!
Besser ist deshalb gleich der Griff zu einer weniger gefährlichen Alternative.
Bei falscher Entsorgung der Leuchtmittel droht ein Bußgeld
Die falsche Entsorgung von Leuchtmittel ist kein Kavaliersdelikt und wird in Deutschland mit einem Bußgeld belegt. Damit will der Staat seine Bürger aber nicht schikanieren, sondern lediglich verhindern, dass die Umwelt unnötig belastet wird und wertvolle Rohstoffe verloren gehen.
Außerdem geht aufgrund des enthaltenen Quecksilbers auch eine tatsächliche Gefahr für Menschen und Umwelt von der Energiesparlampe aus. Eine fachgerechte Entsorgung hilft also uns allen!
LED-Leuchten sind besser als Glühbirnen und Energiesparleuchten
Zwar verfügen Energiesparleuchten im Betrieb über eine bessere Bilanz als die Glühbirnen, die notwendige Entsorgung als Sondermüll untergräbt aber die Zukunftsfähigkeit. Die bessere und zukunftsträchtige Lösung sind stattdessen LED-Leuchten, die über eine lange Lebensdauer verfügen, im Gegensatz zur Energiesparlampe aber keine gefährlichen Inhaltsstoffe besitzen.
Bei einem Neukauf eines Leuchtmittels ist der Griff zu einer LED-Leuchte deshalb immer eine gute Idee. Ihre Vorteile kann die LED-Leuchte übrigens nur dann voll ausspielen, wenn sie fachgerecht entsorgt wird und ein Recycling der verbauten Komponenten möglich ist.
Die Rückführung der einzelnen Bestandteile in den Recycling-Kreislauf ist zwingend notwendig – sonst belastet die Herstellung von LED-Leuchten langfristig die Umwelt und ist außerdem unwirtschaftlich.