Wie entsorgt man einen Lockenstab? Der Lockenstab zählt als Elektroschrott und muss dementsprechend entsorgt werden. Ein Händler ist verpflichtet, kleine Geräte in handelsüblichen Mengen zur Entsorgung kostenlos zurücknehmen, wenn seine Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter umfasst.
Recyclinghöfe und mobile Schadstoffsammlungen nehmen Elektrogeräte wie Lockenstäbe ebenfalls in der Regel kostenfrei an. Die Batterien des Lockenstabs sollten separat entsorgt werden.
Ein Lockenstab gehört zur Entsorgung auf keinen Fall in den Hausmüll
Ganz unabhängig von der Modellgröße zählt ein Lockenstab immer als Elektroschrott und gehört demzufolge nicht in den Hausmüll. Das ist keine Empfehlung, sondern inzwischen eine gesetzliche Vorschrift.
Die immer noch häufig geübte Praxis, alte Lockenstäbe einfach als Restmüll über die graue Tonne zu entsorgen, stellt einen ernst zu nehmenden Verstoß gegen die geltenden Regeln dar und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
Darüber hinaus belastet ein solches Verhalten ganz erheblich die Umwelt. Denn ein Lockenstab enthält wie alle Elektrogeräte viele wichtige Rohstoffe, die nicht einfach verschwendet werden sollten.
Auch wenn die Versuchung groß ist und der Lockenstab so schnell wie möglich entsorgt werden soll: Der Hausmüll ist auf gar keinen Fall eine valide Option.
Das gilt auch für die Batterien bzw. Akkus, die sich in manchen Lockenstäben befinden. Sie sollten nach Möglichkeit entfernt und separat über eine entsprechende Sammelstelle entsorgt werden.
Kleine Elektrogeräte wie Lockenstäbe nimmt der Handel zurück
Die einfachste Möglichkeit zur Entsorgung eines nicht mehr benötigten Lockenstabs ist der Einzelhandel. Jeder Händler, der Elektrogeräte verkauft, muss Altgeräte zur Entsorgung annehmen – wenn seine Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter umfasst.
Bei Online-Shops gilt analog die Größe der Lagerfläche. Kleine Geschäfte sind von der Rücknahmepflicht also ausgeschlossen.
Das gilt leider auch für die großen Discounter wie Aldi oder Lidl: Die besitzen zwar insgesamt natürlich eine ausreichend große Verkaufsfläche, davon entfällt allerdings nur ein kleiner Teil wirklich auf Elektrogeräte.
Deshalb zählen die Discounter bei der Entsorgung als kleine Händler – und dürfen die Annahme der Altgeräte verweigern.
Ansonsten ist die Sache klar: Handelt es sich bei dem Lockenstab um ein Kleingerät – das bedeutet, die Kantenlänge darf eine Länge von 25 Zentimetern nicht überschreiten –, dann ist die Annahme an keine weiteren Bedingungen geknüpft.
Es spielt also keine Rolle, ob das Gerät auch wirklich in dem entsprechenden Geschäft gekauft wurde oder ob zeitgleich ein neues Produkt gekauft wird.
Für die überwiegende Anzahl aller auf dem Markt befindlichen Lockenstäbe dürfte diese Grenze kein Problem sein. Ist der Lockenstab allerdings größer als 25 Zentimeter, muss der Händler ihn nur zurücknehmen, wenn gleichzeitig ein neuer Lockenstab erworben wird.
Die Annahmepflicht erstreckt sich außerdem auch nur auf handelsübliche Mengen.
Recyclinghöfe und mobile Wertstoffsammlungen sind für Lockenstäbe auch eine Option
Um sich mögliche Diskussionen mit unwilligen Händlern zu ersparen, ist eine Abgabe der Altgeräte über den nächstgelegenen Recyclinghof immer eine gute Option.
Die Entsorgung von haushaltsüblichen Mengen ist in der Regel kostenlos, allerdings können die genauen Bedingungen regional unterschiedlich ausfallen und sollten rechtzeitig vor Ort erfragt werden.
Meist gibt es einen offiziellen Internetauftritt, der alle diesbezüglichen Fragen beantwortet. Damit sich der Weg zum Recyclinghof lohnt, ist es sicher sinnvoll, mehrere Geräte zu sammeln und nicht wegen eines einzelnen Lockenstabs ins Auto zu steigen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe bei einer mobilen Wertstoffsammlung.
Hier werden zumindest kleine Elektrogeräte in vielen Fällen ebenfalls angenommen – und auch das meist ohne Gebühren. Ist das Altgerät noch in vollem Umfang funktionstüchtig, kommt auch eine Spende an karitative Einrichtungen in Betracht.