Öl ist ein unverzichtbares Schmiermittel, das überall da zu finden ist, wo Motoren ihren Dienst tun. Es ist aber auch berüchtigt für die renitenten Verschmutzungen, die es mit sich bringt. Die Entsorgung weitgehend geleerter und nicht mehr benötigter Ölbehälter ist ein heikler Fall für jeden verantwortungsbewussten Verbraucher. Dabei kann man nämlich viel falsch machen.
Wie entsorgt man einen Ölbehälter?
- Öl darf nie in den Ausguss gekippt werden.
- Bei der falschen Entsorgung von Ölbehältern drohen Bußgelder.
- Der Verkäufer muss seine verkauften Ölbehälter zurücknehmen.
- Leere Ölbehälter aus Kunststoff dürfen in den Restmüll.
- Ölbehälter aus Metall sind Alteisen.
- Es ist schwierig, Ölbehälter komplett zu leeren.
- Leere Ölbehälter dürfen nicht in den Gelben Sack.
- Ölbehälter mit Öl sind Sondermüll.
- Beim Kauf eines Ölbehälters unbedingt die Quittung behalten und gut aufbewahren.
Altöl darf nie über den Ausguss entsorgt werden
Bei der Entsorgung der Ölbehälter ist wichtig, dass diese gründlich geleert wurden. Dabei muss aber unbedingt beachtet werden, dass es absolut unzulässig ist, Ölreste oder Altöl einfach in den Ausguss zu kippen.
Bereits ein einziger Tropfen falsch entsorgtes Öl kann bis zu 1000 Liter Wasser schwer verunreinigen! Aus diesem Grund sind die Vorschriften zur Entsorgung von allem, was mit Öl zu tun hat, auch sehr streng – und bei Verstößen drohen entsprechend hohe Bußgelder.
Ölbehälter können dem Verkäufer zurückgegeben werden
Ölbehälter können nach Gebrauch kostenfrei an den Verkäufer zurückgegeben werden. Diese Art der Entsorgung von Ölbehältern stellt sicher die bequemste Möglichkeit dar, von der auch viele Betroffene gerne Gebrauch machen.
Fremde Ölbehälter muss der Verkäufer zwar nicht annehmen, allerdings kann hier ein Appell an die Kulanz weiterhelfen. Mitunter zeigen sich Tankstellen und größere Werkstätten gesprächsbereit, falls die Menge der zu entsorgenden Ölbehälter in einem überschaubaren Rahmen bleibt.
In jedem Fall ist es sinnvoll, beim Neukauf eines Ölbehälters die Quittung zu behalten.
Leere Ölbehälter aus Kunststoff dürfen in den Restmüll
Leere Ölbehälter aus Kunststoff dürfen theoretisch in die Restmülltonne gegeben werden – in der Praxis scheitert das aber häufig daran, dass sich Ölbehälter nicht so ohne Weiteres vollständig leeren lassen.
Als vollständig leer gilt ein Ölbehälter nur, wenn auch wirklich kein einziger Tropfen darin zurückbleibt. Ölbehälter aus Metall wiederum gelten als Alteisen und müssen über eine entsprechende Sammelstelle entsorgt werden – allerdings auch nur, wenn sie vollständig geleert wurden.
Ölbehälter sind Sondermüll und dürfen nicht in den Gelben Sack
Zwar sind Ölbehälter unstrittig Verpackungen, in die Gelbe Tonne oder in den Gelben Sack dürfen sie jedoch trotzdem nicht. Ölbehälter gelten als Sondermüll und müssen bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.
Steht kein Verkäufer zur Verfügung, helfen die öffentlichen Annahmestellen weiter. Diese können am schnellsten über die offiziellen Internetseiten der zuständigen Behörden erfragt werden. In der Regel ist die Annahme handelsüblicher Mengen kostenlos, erst bei größeren Kontingenten können Gebühren anfallen.
Wichtig: Auch die Lappen, mit denen die Ölbehälter gereinigt wurden, zählen als Sondermüll, wie überhaupt alles, was mit dem Altöl in Kontakt gekommen ist. In kleinen Mengen können Ölbehälter auch bei einem Schadstoffmobil abgegeben werden.