Für die meisten Menschen kommen Fleisch und Wurst aus dem Supermarkt oder im Idealfall frisch vom Metzger. Schlachtabfälle sind für den Durchschnittsbürger eine Seltenheit. Trotzdem fallen sie an – zum Beispiel da, wo selbst geschlachtet wird. Die tierischen Überreste wollen fachgerecht entsorgt werden, und das ist gar nicht so einfach, denn in der Hausmülltonne haben sie natürlich nichts zu suchen.
Wie entsorgt man Schlachtabfälle?
Schlachtabfälle stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar; sie dürfen deshalb nicht einfach über den Hausmüll oder die Biotonne, den Kompost oder gar in der freien Natur entsorgt werden. Es gibt strenge gesetzliche Bestimmungen, die zu beachten sind: Schlachtabfälle sind ein Fall für die offizielle Tierkörperbeseitigungsanstalt oder für einen zertifizierten Entsorger.
Das gilt auch für kleine Mengen von Schlachtabfällen.
Schlachtabfälle sind potenziell gesundheitsgefährdend
Schlachtabfälle sind kein Müll wie jeder andere. Ihre Entsorgung ist vom Gesetzgeber genau geregelt. Das hat seinen guten Grund: Schlachtabfälle stellen eine konkrete Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Sie können Krankheitserreger übertragen – auf andere Tiere und auch auf Menschen.
Das kann verheerende Auswirkungen haben und im extremen Fall sogar zu einer Epidemie führen. Dabei muss das betreffende Tier nicht krank gewesen sein; allein durch den natürlichen Fäulnisprozess, dem jede tote Biomasse unterliegt, besteht ein Risiko für Umwelt, Mensch und Tier.
Weil sich Keime zudem sehr lange halten können, ist bei der Entsorgung von Schlachtabfällen große Vorsicht und viel Verantwortungsbewusstsein geboten.
Die unsachgemäße Entsorgung von Schlachtabfällen ist illegal
Die unsachgemäße Entsorgung von Schlachtabfällen oder Knochen ist kein Kavaliersdelikt, sondern steht unter Strafe. Wer also dabei erwischt wird, wie er Schlachtabfälle einfach in den Wald wirft oder auch nur im eigenen Garten vergräbt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Zum Ärger von Behörden und ansässiger Bevölkerung kommt es immer wieder vor, dass sogenannte Tierische Nebenprodukte, so heißen Schlachtabfälle in der Fachsprache, einfach in Wald und Flur entsorgt werden. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann viele schlimme Folgen nach sich ziehen.
Auch ist das Risiko einer Entdeckung groß: In einem großen Teil der Fälle können die Behörden die Urheber des fälschlich entsorgten Mülls ermitteln und strafrechtlich belangen. Besser ist also gleich eine sinnvolle legale Entsorgung!
Nur ein zertifizierter Betrieb oder die TBA kommen infrage
Hausmüll, Biotonne, Garten und Natur sind tabu für die Schlachtabfälle von Haustieren. Ein geeigneter Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung von Schlachtabfällen ist die nächstgelegene öffentliche Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Die genauen Konditionen variieren von Bundesland zu Bundesland, weshalb die geltenden Bedingungen jeweils vor Ort bzw. auf der offiziellen Webseite erfragt werden müssen. Neben der TBA dürfen nur geprüfte und zertifizierte Entsorger Schlachtabfälle entsorgen.
Oft arbeitet die TBA auch mit privaten Entsorgungsunternehmen zusammen. Diese Regel gilt auch für kleine Mengen! Weite Wege müssen für die Entsorgung der Schlachtabfälle in den meisten Fällen nicht in Kauf genommen werden: Fast immer stellen die Entsorger entsprechende Behälter zur Verfügung und holen diese nach dem Befüllen sogar ab.
Professionelle Schlachtbetriebe kümmern sich um alles
Für kleine Mengen Schlachtvieh kann die Entsorgung der anfallenden Abfälle mitunter aufwendig sein. Hier wäre es unter Umständen eine interessante Alternative, das Schlachten einem darauf spezialisierten Betrieb zu überlassen. Dort werden nicht nur alle Handgriffe geübt und gekonnt ausgeführt, sondern die Schlachtabfälle auch gleich passend entsorgt.
Gebühren fallen bei der Entsorgung von Schlachtabfällen ohnehin an und lassen sich kaum vermeiden. Schon aus Eigeninteresse sorgen professionelle Schlachtbetriebe für eine gründliche und sorgfältige Beseitigung der tierischen Überreste – schließlich würde eine Verschmutzung und eine daraus resultierende Seuche zur sofortigen Schließung des Betriebs führen.
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